mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 14:38 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Bei Minus in der Kasse weniger Lohn ? vom 12.10.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Plauderecke -> Bei Minus in der Kasse weniger Lohn ?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Autor Nachricht
Völlig normal oder nicht?
Normal
37%
 37%  [ 12 ]
Nicht Normal
62%
 62%  [ 20 ]
Stimmen insgesamt : 32

S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.10.2009 09:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

generell ist dies übrigens juristisch möglich. ABER dies funktioniert nur, wenn jeder Mitarbeiter seine eigene Kasse hat. Hat jeder itarbeiter eine eigene Kasse und es kann somit ein direkter Bezug hergestellt werden, welcher Kassierer hier falsch herausgegeben hat, dann muss dieses auch noch, nun muss ich jedoch aus dem Bauch grade ein wenig passen, aber ich glaube grob fahrlässig gehandelt haben.

Unter diesen Ansprüchen kann der Schaden als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Ansonsten ist dies nicht zulässig.

Lg Stefan
  View user's profile Private Nachricht senden
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.10.2009 11:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Ich finde es erschreckend, wie klaglos die Leute das als völlig legitim ansehen. Au weia!


Naja. Wenn jemand zu doof zum rechnen ist, oder nicht sorgfältig arbeitet find ich ist das selber zahlen ne direkte Umlage.
Warum findest du das so unnormal, dass der Kassierende für seine Tätigkeit verantwortlich ist?
Ist doch bei Fahrlässigkeit in anderen Berufen auch so, dass dann der Arbeitnehmer haftet.

Also ich stell das mal als meine Position in den Raum. Man darf mich jetzt zerargumentiern.


Aber macht der Kassierer auch die Abrechnung der Kasse? Ist sichergestellt, dass er als Einziger Zugriff hat? Oder geht der Chef am Ende hin und präsentiert einfach die zahlen und sagt Person A, dass zu wenig Geld in der Kasse gewesen sei und das jetzt vom gehalt ausgeglichen werde?


Und natürlich ist jeder für seine Handlungen selbst verantwortlich. Aber hier wird die haftung einfach auf den Angestellten abgewälzt. Wenn ich in meinem Job einen fehler mache, dann zieht mich mein Chef zur Verantwortung. Aber er darf mir nicht so einfach ins Portemonaie greifen! Hier wird in meinen Augen dem Arbeitnehmer automatisch die Schud für Fehlbeträge gegeben. Fehler im Buchungssystem scheinen gar nicht erst in Betracht zu kommen. Was passiert denn zum Beispiel wenn die Kasse statt einer Cola zwei verbucht hat, aber nur eine berechnet?


Das jeder seine eigene Kasse hat setze ich natürlich für meine Position voraus. Ebenso das die Systeme korrekt arbeiten. Ich denke da jetzt parallel zu geeichten Geräten der Straßenverkehrsaufsicht, denen ich auch trauen muss, weil sie als unfehlbar bewertet werden. Jetzt mal Hand aufs Herz: Eine Kasse ist kein Psielzeug. Warum sollte die zwei Cola einbuchen, wo nur eine auf der Rechung steht? Theoretisch sicher möglich, aber in der Praxis wird doch sowas in einem eingespielten Arbeitsablauf auffallen und dann beseitigt. Oder denke ich da zu naiv?
Wenn ich in meinem Job fahrlässig Fehler mache, dann kann ich da ja wie oben geschireben auch monetär für belangt werden, wenn ich mich grad nicht irre.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.10.2009 11:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ja klar ist mein Beispiel wie so oft an den Haaren herbeigezogen (nur lustig wenn man mich kennt *zwinker* )!

Aber wir sind uns einig: Fahrlässigkeit sollte schon vorliegen und vor allem auch nachgewiesen sein.

Was sagt denn der TE bzw. dessen Freund dazu?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.10.2009 11:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
ja klar ist mein Beispiel wie so oft an den Haaren herbeigezogen (nur lustig wenn man mich kennt *zwinker* )!

Aber wir sind uns einig: Fahrlässigkeit sollte schon vorliegen und vor allem auch nachgewiesen sein.

Was sagt denn der TE bzw. dessen Freund dazu?


Wir könnten ja mal fahrlässig definieren. Meinetwegen auch an der Glatze herbeigezogen *zwinker*
Wer Wikit?

*ha ha*
  View user's profile Private Nachricht senden
Touny

Dabei seit: 14.07.2005
Ort: Aachen
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.10.2009 11:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn jeder seine eigene Kasse hat (was ja eigentlich bei jedem Geschäft mittlerweile normal ist denke ich), finde ich es vollkommen in Ordnung, wenn man die Kasse ausgleichen muss. Sonst ist die Versuchung doch viel zu stark, seinen Abend mal aus der Kasse zu finanzieren oder Freunden spontane Rabatte zu genehmigen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.10.2009 11:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

touNy hat geschrieben:
Wenn jeder seine eigene Kasse hat (was ja eigentlich bei jedem Geschäft mittlerweile normal ist denke ich), finde ich es vollkommen in Ordnung, wenn man die Kasse ausgleichen muss. Sonst ist die Versuchung doch viel zu stark, seinen Abend mal aus der Kasse zu finanzieren oder Freunden spontane Rabatte zu genehmigen.


Wow, das ist ja ne Vertrauensbasis. Für sowas gibt es ja auch Bewerbungsgespräche, um solche potentiellen Kandidaten auszusortieren.

Also wenn ich da an die Nacho-Kasse im Multiplex-Kino um die Ecke denke, dann ist das mit "eigener Kasse" nicht normal. Da mag zwar jeder seinen eigenen Bereich mit Kasse haben, aber da macht keiner beim Schichtwechsel ne Abrechnung mit Übergabe. "Eigene Kasse" heißt, es ist sichergestellt das nur eine bestimmte Person Zugriff hat.

Hier im übrigen noch ein interessanter Link:
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/140482-haftung-fuer-kassendifferenzen-post684382.html#post684382


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 13.10.2009 11:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
xyclope

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: Augusta Treverorum
Alter: 19
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.10.2009 11:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Meine Schwester jobbt in einer Eisdiele.
Wenn ein Kunde abhaut oder Geld fehlt bekommt die das abgezogen.
Ist echt eine Sauerei - besonders weil eh nicht viel bezahlt wird und
"potentielle Nachfolger" vor der Tür stehen.

Leider machen viele Arbeitgeber genau mit der Angst der Leute so die
Löhne kaputt.
  View user's profile Private Nachricht senden
jim panzen

Dabei seit: 09.06.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 13.10.2009 11:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Würd ich als Arbeitgeber genauso machen. Wenn die Leute nicht in der Lage sind Ihre eigene Kasse glatt zu halten, müssen sie drauflegen. Natürlich unfair bei Zechprellern, aber das sollte bei potentem Personal nicht die Regel sein.
Wieso soll immer alles zu Lasten des AG gehen? Wie soll man das sonst handhaben?
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Weniger Rente für Kinderlose
Marlon Brando lebt... Mehr oder weniger...
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Plauderecke


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.