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Thema: Rechte an der Systemschrift Tahoma vom 06.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Typografie -> Rechte an der Systemschrift Tahoma
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cheezie
Threadersteller

Dabei seit: 10.08.2007
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 06.10.2007 17:22
Titel

Rechte an der Systemschrift Tahoma

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Hallo auch.

Ich arbeite gerade an einem Corporate Design-Konzept und bin zu meinem eigenen Erstaunen an einer Windows-Systemschrift hängengeblieben, weil der gefragte Name in ihr besser läuft als in allen FFs und Linotypes die ich bisher ausprobiert habe: es geht um die Tahoma.

Nun benutzt Microsoft diese Schrift nicht in Lizenz, sondern es ist tatsächlich eine MS-Schrift - was die Frage nach den Rechten aufwirft. Ich meine mal Herrn Spiekermann himself in einem Kommentar gelesen zu haben, dass Systemschriften für eben das System lizenziert sind, auf dem das Betriebssystem läuft - finde den Kommentar aber nicht mehr wieder. Windows haben sowohl ich als auch mein Kunde - aber berechtigt ihn das auch, diese Schrift in seinem Logo zu verwenden?!

Hat da jemand nen Tip, bzw. Erfahrung? Auf den MS-Seiten hab ich dazu nichts gefunden.
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Schwalbenkoenig

Dabei seit: 30.03.2006
Ort: Linz
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 06.10.2007 22:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zum 100.000en Mal: Die Lizenz gilt immer für den Rechner. Wenn du die Tahoma als Logoschrift verwendest und die auf deinem Rechner ordnungsgemäß lizenziert ist, dann ist das okay, wenn du das Logo als Vektordatei weitergibst. In die Bredouillie kämest du nur, wenn du die Schrift unverändert »offen« im Logo eingesetzt hast und sie dann zum zB Belichten an wen auch immer weitergeben würdest.

Streng verboten. Wie eigentlich jedes »Schriften weiter geben«.

Wenn der Kunde dann die Logoschrft als Hauschrift einsetzen möchte MUSS – ich wiederhole MUSS – er die Schrift lizenzieren, im Ausmaße der Anzahl der Rechner auf dem die Schrift verwendet wird. Bei weiteren Fragen: Jürgen Siebert hilft gerne.
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