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ninja4fly
Threadersteller
Dabei seit: 14.04.2009
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Verfasst Di 14.04.2009 22:33
Titel Punktgrößen bei Fertigverpackungen |
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hey,
ich suche schon ganz verzweifelt nach genauen Angaben über
Punktgrößen bei Rückseiten von Fertigverpackungen (Lebensmittel).
Hab nur die Information, dass es mindestens 3 mm sein müssen.
Würde mich freuen, wenn jemand da was genaueres weiß.
ciao
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Benutzer 66361
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 15.04.2009 08:11
Titel
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Zitat: | Angaben über
Punktgrößen bei Rückseiten von Fertigverpackungen (Lebensmittel) |
was genau cerstehst du darunter, bzw. was genau möchtest du wissen?
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ninja4fly
Threadersteller
Dabei seit: 14.04.2009
Ort: -
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Verfasst Mi 15.04.2009 09:45
Titel
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Ich möchte wissen welche Punktgrößen auf Fertigverpackungen/ Rückseiten vorgeschrieben sind: vor alllem bei
Zutatenliste und Nährwerttabelle.
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.04.2009 10:07
Titel
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Vorgeschrieben ist hier gar nichts,
lediglich bezogen auf die Lesbarkeit und Produktionstechnische Umsetzung
solltest du nicht viel zu klein werden. Wir haben im Packaging-Bereich die
Erfahrung gemacht, dass man bei 6pt Schriftgröße (Vgl. Helvetica/Univers/Nimbus,
also Serifenlose Schriften) problemlos sogar Weißformen (versetzt) drucken kann.
Bei 5pt Schriftgrößen gab es dann schon mal Probleme mit diversen Druckern, so
dass entsprechende Weißformen unter den Texten nicht gedruckt werden konnten..
Gesetzliche Vorschriften bzgl. Schriftgrößen gibt es aber soweit ich weiss bei den
Inhaltsangaben (Nettogewicht + Stückzahl) auf Verpackungen. Ebenfalls gibt es eine
sogenannte Sichtfeldregelung: Inhaltsangabe (Grammangabe + Stückzahl) + MHD +
Verkehrsbezeichnung (Produkt(name) in jeweiligen Sprachen)... müssen in einem
Sichtfeld liegen - also auf einem Blick sofort "gesehen" werden können...
die Mindestschriftgröße bei Grammangaben ist bei uns häufig 6mm gewesen - kommt
glaube ich aufs Produkt und die Füllmenge an.
folgend noch eine (interne) Info, die ich mal gespeichert hatte...
Zitat: |
Schriftgröße Grammatur
(1) Die Zahlenangaben nach § 2 Abs. 3, § 6 Abs. 3 und 4 und §§ 11 und 18 müssen
mindestens folgende Schriftgrößen haben:
Einzelpackungen
Nennfüllmenge in g oder ml Schriftgröße in mm
5 bis 50 2
mehr als 50 bis 200 3
mehr als 200 bis 1.000 4
mehr als 1.000 6
Sammelpackungen
mindestens folgende Schriftgrößen haben:
Nennfüllmenge der Einzelpackungen in g oder ml Schriftgröße in mm
bis 50 3
50 und mehr als 50 6
Schriftgröße vorhandenen Alkoholgehalts auf dem Etikett
Nennvolumen von Schriftgröße in mm
> 100 cl mindestens 5 mm hoch,
> 20 cl bis 100 cl mindestens 3 mm hoch
< 20 cl mindestens 2 mm hoch
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Zuletzt bearbeitet von deliciious am Mi 15.04.2009 10:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ninja4fly
Threadersteller
Dabei seit: 14.04.2009
Ort: -
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Geschlecht: -
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Verfasst Mi 15.04.2009 20:59
Titel
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Danke,
hilft mir auf jeden fall weiter.
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