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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst So 17.04.2011 17:44
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Aber vielleicht schicken pantonine und ich dir abwechselnd Päckchen in den Knast ... "selbstgebackenes Brot mit Pfeile" zum Beispiel ...
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Ich halte das Vorgehen, dass der TE damals eingeschlagen hat, in einem solchen Falle für brauchbar.
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Wenn ich Text-Bild-Bände mache und dort nicht jedes Bild nachweisen kann, lasse ich vom Verlag jeweils einen Satz ins Impressum aufnehmen: "Verlag und Redaktion/Herausgeber haben versucht, die Rechteinhaber aller Abbildungen zu recherchieren, sollte diese in dem ein oder anderen Fall nicht gelungen sein, bitten sie um Mitteilung an den Verlag." Dann kann zwar mal irgendwann ein Brief kommen, aber niemand hat bisher aufgrund dieser Erklärung eine Strafzahlung wegen unberechtigten Abdruckens zahlen müssen ...
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Benutzer 570
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 17.04.2011 17:59
Titel
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Siehe der anderen gerade zu diesem Thema laufenden Diskussion:
http://www.mediengestalter.info/forum/11/schriftlizenz-154296-2.html#2147852
Du kannst das Logo selbstverständlich weiter verbreitet, auch kommerziell, auch für das Logo Änderungen an den Buchstaben des Fonts in einem Illustrationsprogramm machen. Dafür sind Fonts schließlich da. Es ist auch nicht nötig, den Autor der Schrift zu nennen, es sei denn, Du hast anderweitigen Lizenzbestimmungen zugestimmt.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 17.04.2011 18:19
Titel
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pantonine hat geschrieben: | Wen interessierts? Entscheidend ist, für wie bedenklich das der zuständige Richter finden wird/würde. | Best Rechtsberatung ever!
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