cyanamide
Moderator
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Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Verfasst Fr 27.02.2004 14:05
Titel
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Wenn ein Kunde mit Gewalt auf seiner Unwissen- und/oder Unfähigkeit besteht, dann leh den Auftrag lieber ab als das Du Dir nachher ans eigene Bein gepinkelt hast. Der Kunde wird Dich dafür Verantwortlich machen. Dann kannst Du nicht sagen "Sie haben es doch gewollt..."
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