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Thema: DVD brennen mit dem Mac? vom 10.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Multimedia -> DVD brennen mit dem Mac?
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mercutio

Dabei seit: 31.03.2003
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Verfasst Fr 11.02.2005 20:27
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c`t hat geschrieben:
Seit der Novellierung des Urheberrechts vom September 2003 ist die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen untersagt (§ 95a UrhG).


Quelle
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 11.02.2005 21:52
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Mischpult hat geschrieben:
[fränK] hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Hm da steht
UrhG §95a hat geschrieben:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Der Absatz trifft hier also nicht zu und kann damit auch nicht angewendet werden

Ja das dachte ich am Anfang auch, aber du musst den ganzen Absatz sehen...
Wenn du die CD klassisch über „Abspielen und Aufnehmen“ vervielfältigst, setzt der Kopierschutz
auch nicht ein, trotzdem hast du sie vervielfältigt. 100%ige Funktionalität gibt es nicht. Aber wie
gesagt, dem „Kopierer“ ist bekannt, dass die CD einen Kopierschutz hat und das er den Kopierschutz
damit umgeht. Das reicht aus, da der Kopierschutz technisch wirksam auf der CD vorhanden ist.
(wenn auch nicht in Gerät XYZ)



Moment mal in dem Fall "ich schliess mal eben ne Klinke an und kopier das analog" umgehe ich bewusst den Kopierschutz weil ich es nicht anders kopieren kann.

in dem Fall von iTunes ...weiss ich nichts von einem Schutz da er nicht vorhanden ist und eine Privatkopie ist erlaubt


unwissenheit schützt vor strafe nicht
außerdem müssen kopiergeschützte medien eindeutige angaben zum kopierschutz haben.

weitere informationen

Zitat:
Wann sind technische Maßnahmen wirksam?

Man könnte auf die Idee kommen, technische Maßnahmen zum Schutz eines Werkes als nicht mehr wirksam anzusehen, wenn diese geknackt sind. Eine Diskussion über die Frage, ob eine technische Maßnahme durch relativ einfache Mittel oder nicht geknackt werden kann, verbietet sich jedoch.

Im Gesetzentwurf wird zutreffend darauf hingewiesen, dass technische Maßnahmen grundsätzlich auch dann wirksam sein können, wenn ihre Umgehung möglich ist. Andernfalls würde das Umgehungsverbot jeweils mit der Umgehung technischer Maßnahmen in Folge der dadurch erwiesenen Unwirksamkeit überflüssig. Dies war nicht im Sinne des Gesetzgebers und würde auch keinen Sinn machen. Überspitzt formuliert könnte man sagen, dass selbst äußerst primitive technische wirksame Maßnahmen nicht umgangen werden dürfen unabhängig davon, dass die mit Standardkopierprogrammen problemlos umgangen werden können


das kann man auch auf den MAC ableiten

Zitat:
Was ist mit kopiergeschützten Audio CDs, die unter anderen Betriebssystemen wie Linux bzw. problemlos kopiert werden können?

Schwierig zu beantworten. Liegt eine wirksame technische Maßnahme vor, wenn diese nur unter dem am meisten genutzten Betriebssystem funktioniert? Eine Frage sollte man nicht mit einer Gegenfrage beantworten. Es verdeutlicht jedoch, dass eine Antwort nicht eindeutig ist. Der Einsatz von Linux könnte eine Umgehung einer Kopierschutzmassnahme darstellen, was von der Argumentation nur schwer zu vertreten wäre. Wie jedoch bereits oben erwähnt, verbietet sich eine Diskussion über die Frage der Wirksamkeit von technischen Maßnahmen. Hinzu kommt die Verpflichtung, kopiergeschützte Medien zu kennzeichnen. Auch eine Kopie unter Linux ist daher nicht erlaubt


Zitat:
Ist eine analoge Privatkopie von kopiergeschützten CDs oder DVDs erlaubt?

Im Allgemeinen nein. Letztlich wird dadurch eine technische Maßenahme zum Kopierschutz quasi durch die Hintertür umgangen. Wie bereits unter Nr. 1 erläutert, unterscheidet die Zulässigkeit der Privatkopie gem § 53 UrhG nicht zwischen analogen oder digitalen Medien bzw. Datenträgern. Das Endergebnis einer analogen Kopie einer CD oder DVD auf Kassette ist eine Kopie eines kopiergeschützten Ursprungsmediums. Ob diese auf Kassette oder einem digitalen Medium vorliegt, kann daher nicht entscheidend sein.

Ganz eindeutig lässt sich die Frage jedoch nicht beantworten. Ein Gegenargument könnte sich aus § 95a Abs. 3 UrhG ergeben. Es wird dort von technischen Maßnahmen gesprochen, "die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen" Die Verschlüsselung von DVDs oder der Kopierschutz von CDs soll in erster Linie digitale Kopien verhindern. Wenn man dieses Ziel als Schutzziel heranzieht, wäre die analoge Kopie somit erlaubt. Auf welchem dünnen Eis man mit dieser Argumentation steht, wird deutlich, wenn die analoge Kassette wieder digitalisiert und dann auf CD gebrannt wird. Das Endergebnis ist eine digitale Kopie, die nur unter (einer zugegebenermaßen umständlichen) Umgehung des Kopierschutzes zustande gekommen ist.

Ein anderes Beispiel, dass zeigt, dass eine analoge Kopie nicht erlaubt sein kann, ist das Kopieren am Computer über den Lautsprecherausgang der Soundkarte. Programme wie "Wave Recorder" ermöglichen es, aus dem Audioausgang der Soundkarte Musik wieder digital aufzuzeichnen. Das Ergebnis ist eine digitale Sounddatei, die wiederum auf CD gebrannt werden kann. Im Endergebnis liegt auch hier eine digitale Kopie eines kopiergeschützten Medium vor. Ob der Kopierschutz selbst geknackt oder "nur" umgangen wird, ist nicht wesentlich.
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[fränK]
Moderator

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Verfasst Sa 12.02.2005 10:55
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Mischpult hat geschrieben:
Moment mal in dem Fall "ich schliess mal eben ne Klinke an und kopier das analog" umgehe ich bewusst den Kopierschutz weil ich es nicht anders kopieren kann.
Ist es denn beim Mac nicht anders?

Mischpult hat geschrieben:
in dem Fall von iTunes ...weiss ich nichts von einem Schutz da er nicht vorhanden ist und eine Privatkopie ist erlaubt

Auf Datenträger und Verpackung etc. ist „Kopierschutz“ vermerkt, daher kannst und musst
du es wissen... siehe 2. Teil von UrhG §95a (1)

Mischpult hat geschrieben:
mal davon ab ...welchen Absatz muss ich als ganzen sehen ?

Den ganzen Absatz 1 von UrhG §95a, nicht nur die ersten 3 Worte.

Aber mahzell hat das ja jetzt ausführlicher dargestellt.
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Ballroom Schmitz

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Verfasst Sa 12.02.2005 11:23
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[fränK] hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Moment mal in dem Fall "ich schliess mal eben ne Klinke an und kopier das analog" umgehe ich bewusst den Kopierschutz weil ich es nicht anders kopieren kann.
Ist es denn beim Mac nicht anders?


Das ist eine interessante Frage, über die man hervorragend zwanzig Jahre am Stück im Kreis diskutieren kann und alle haben Recht *zwinker*

Setzt man allerdings Absicht und Aufwand ins Verhältnis, dann würde ich sagen, beim Mac ist es schon was anderes.


Zuletzt bearbeitet von Ballroom Schmitz am Sa 12.02.2005 11:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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[fränK]
Moderator

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Verfasst Sa 12.02.2005 11:28
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Ballroom Schmitz hat geschrieben:
[fränK] hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Moment mal in dem Fall "ich schliess mal eben ne Klinke an und kopier das analog" umgehe ich bewusst den Kopierschutz weil ich es nicht anders kopieren kann.
Ist es denn beim Mac nicht anders?

Das ist eine interessante Frage, über die man hervorragend zwanzig Jahre am Stück im Kreis diskutieren kann und alle haben Recht *zwinker* Setzt man allerdings Absicht und Aufwand ins Verhältnis, dann würde ich sagen, beim Mac ist es schon was anderes.

Nö, es ging doch nicht um die Technik, sondern um „weil ich es nicht anders kopieren kann“.
Man könnte die CD ja auch unter Windows kopieren, aber man hat ja nur den Mac.
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