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Thema: [Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc. vom 12.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc.
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cyanamide
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Verfasst Mi 12.01.2005 22:50
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[Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc.

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Folgene Situation (rein Fiktiv, frei Erfunden als Beispiel):

Ein Kunde kommt hereinspaziert, will ein Plott für sein Auto haben.
Kein Thema. Nun sagt er, er wolle gerne die Audi-Ringe und ein
VW-Zeichen für sein Auto geplottet haben. Und da kommen auch
schon die Fragen.

1.
Wie schaut es eigentlich rein rechtlich aus, die Logos sind geschützt.
Klare Sache. Der Auftrag kommt aber vom Kunden. Diesen weise
ich nun in einem Schreiben darauf hin, dass ich jegliche Verantwortung
von mir auf ihn schiebe und er selbst für diesen Urheberrechtsbruch
verantwortlich ist, sprich im Falle eines Falles selbst die Konsequenzen
tragen muss. Kunde bestätigt mir dies durch seine Unterschrift.
Bin ich in diesem Fall aus dem 'Schneider'?

2.
Kunde kommt mit Diskette und VW-Logo darauf zu mir, will dies
geplottet haben. Ich selbst führe also nur seine Datei aus. Wie
schaut Punkt 1. unter diesem Aspekt aus?

3.
Es gibt ja zig Logos die geschützt sind. Sprich: Ich kann gar nicht
erkennen ob ein Logo geschützt ist, oder ob nicht. (Bezogen auf
2. - Kunde kommt mit Disk.)

* Keine Ahnung... *
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Mi 12.01.2005 23:05
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scheiben das Du den Kunden drauf hingewiesen hast, dass diese Zeichen geschuetzt sind.
Natuerlich auch machen. -> Kunden den Wisch unterschreiben lassen
in die AGB reinschreiben dass der Kunde fuer jegliches Fremdmaterial verantwortlich ist

Auftrag ausfueren -> Knete kassieren
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cyanamide
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Mi 12.01.2005 23:11
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Mischpult hat geschrieben:
scheiben das Du den Kunden drauf hingewiesen hast, dass diese Zeichen geschuetzt sind.
Natuerlich auch machen. -> Kunden den Wisch unterschreiben lassen
in die AGB reinschreiben dass der Kunde fuer jegliches Fremdmaterial verantwortlich ist

Auftrag ausfueren -> Knete kassieren

Ja, gut.

Das gilt denn für 2. und 3.

Aber was ist mit 1.? Kunde kommt und ich soll alles anfertigen
inkl. Logonachbau (z.B. von Audi. Angenommen es gäbe keine
Logoseiten)
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Mi 12.01.2005 23:37
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Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

cyanamide hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
scheiben das Du den Kunden drauf hingewiesen hast, dass diese Zeichen geschuetzt sind.
Natuerlich auch machen. -> Kunden den Wisch unterschreiben lassen
in die AGB reinschreiben dass der Kunde fuer jegliches Fremdmaterial verantwortlich ist

Auftrag ausfueren -> Knete kassieren

Ja, gut.

Das gilt denn für 2. und 3.

Aber was ist mit 1.? Kunde kommt und ich soll alles anfertigen
inkl. Logonachbau (z.B. von Audi. Angenommen es gäbe keine
Logoseiten)


ist das gleiche - kunde nimmt die Verantwortung auf sich...
wird bei uns im Betrieb taeglich zich tausendmal gemacht
habe noch nie gehoert das jemand da was zu meckern hatte
kann aber mal morgen frueh genauer nachfragen wie das mit markenzeichen gehandelt wird
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cyanamide
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Mi 12.01.2005 23:41
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Ja, das wäre fein.

Die Frage ist: Muss ich das überhaupt bei Einzelverkäufen
schriftlich abklären? Ein Mitbewerber verkauft hier Fremdlogos
in seinem Webshop. Der wird damit auf jeden Fall noch auf die
Schnauze fallen.
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.01.2005 23:45
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wem sollte das jucken, audi?
danke für die werbung.

die ringe gibts auch im obi
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cyanamide
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 12.01.2005 23:46
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flavio hat geschrieben:
wem sollte das jucken, audi?
danke für die werbung.

die ringe gibts auch im obi

Das war ein Beispiel... Habe ich auch geschrieben * Such, Fiffi, such! *
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.01.2005 23:46
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cyanamide hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
scheiben das Du den Kunden drauf hingewiesen hast, dass diese Zeichen geschuetzt sind.
Natuerlich auch machen. -> Kunden den Wisch unterschreiben lassen
in die AGB reinschreiben dass der Kunde fuer jegliches Fremdmaterial verantwortlich ist

Auftrag ausfueren -> Knete kassieren

Ja, gut.

Das gilt denn für 2. und 3.

Aber was ist mit 1.? Kunde kommt und ich soll alles anfertigen
inkl. Logonachbau (z.B. von Audi. Angenommen es gäbe keine
Logoseiten)


Wie bei 2. und 3.
Hauptsache ist, du hast irgendwo was schriftlich in deinen AGBs.
Und diese hat der Kunde auch irgendwie bekommen.
Verantwortlich für die Rechte an irgendwelchen Markenzeichen
ist dein Kunde, du kannst ja wirklich nicht alle Zeichen kennen,
...als BMW-Fahrer doch erst recht kein Audi-Logo.

Nur bei Hundert-Euro-Scheinen würde ich doch zusammenzucken. <-- Schuld!
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