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MGi Foren-Übersicht -> Software - Nonprint -> Für Studenten und Schüler
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Autor |
Nachricht |
mahzell
Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.09.2004 23:50
Titel
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ja bestimmt, oder beim vertrieb wie educheck selbst.
bei uns ist immer jemand von den firmen an den unis, microsoft hat sogar eine mitarbeiterin an der uni die sich darum kümmert und neue software vorstellt.
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Reddenz
Dabei seit: 18.08.2003
Ort: Montabaur
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2004 08:41
Titel
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Neox hat geschrieben: | ax hat geschrieben: | 99 EUR sind trotzdem noch ganzschön happig. Da wird wohl keiner drauf zurückgreifen. |
Dreamweaver MX 2004
Flash MX 2004
Fireworks MX 2004
FreeHand MX
für 99 EUro, das nennst du teuer? wie weit solln die runter gehn? 5 Euro? |
5 euro is für die meisten schüler ´n gängiger Preis für Macromedia Studio
gibts das auch für´s Creative Suit von Photoshop ?
Zuletzt bearbeitet von Reddenz am Fr 17.09.2004 08:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2004 09:21
Titel
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Bonestruca hat geschrieben: | kleine frage, können die einem nachweisen damit geld zu verdienen wenn man alles unter der hand macht ? |
aufträge "unter der hand" abzuwickeln ist genau so illegal wie raubkopierte software zu benutzen. sowas nennt man gemeinhin schwarzarbeit und stellt dabei diebstahl beim finanzamt dar, was genauso strafbar ist. vorstellungen haben manche leute, das is echt unglaublich!
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ventura
Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2004 09:40
Titel
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kann jemand von einem fall berichten indem geprüft wurde, ob software illegal benutzt wurde?
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Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2004 10:06
Titel
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Zitat: | kann jemand von einem fall berichten indem geprüft wurde, ob software illegal benutzt wurde? |
zwar meine, also die Spielebranche aber egal... Crytec, ging wochenlang durch die Medien, nach ner Razzia wurden etliche Raubkopien festgestellt, im 6stelligen Wertebereich ham die sich damit bewegt... naja Bußgeld und das wars, da das imho Ubisoft übernommen hatte war das kein Ding, aber ne Normalperson wird sich das bei ner Kontrolle sicher nicht leisten können...
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lechuza
Dabei seit: 23.09.2003
Ort: Höchberg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2004 10:23
Titel
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Neox hat geschrieben: | Zitat: | kann jemand von einem fall berichten indem geprüft wurde, ob software illegal benutzt wurde? |
zwar meine, also die Spielebranche aber egal... Crytec, ging wochenlang durch die Medien, nach ner Razzia wurden etliche Raubkopien festgestellt, im 6stelligen Wertebereich ham die sich damit bewegt... naja Bußgeld und das wars, da das imho Ubisoft übernommen hatte war das kein Ding, aber ne Normalperson wird sich das bei ner Kontrolle sicher nicht leisten können... |
ja - aber würden die bei ner normalperson ne razzia durchführen? wie groß ist denn crytec - und was hat ubisoft damit zutun?
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Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2004 10:26
Titel
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ubisoft war Publisher für Farcry und diese razzia hätte die Produktion von Farcry zum erliegen bringen können, da Farcry aber nen AAA Titel ist der viel Geld einspielt, sind die Kosten für das Bußgeld absolute Peanuts
und Crytec hatte zu der zeit so um die 50 Mann
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ventura
Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2004 10:39
Titel
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so eine razzia kommt ja auch nicht aus heiterem himmel, da hat es bestimmt einen hinweis an die behörden gegeben.
es ist doch sehr unwahrscheinlich das ein student ohne begründeteten verdacht überprüft wird. mal angenommen ein grafik-student macht für unipartys fyler und plakate, mit der macromedia freehand education version. handelt er damit illegal? ist das eine kommerzielle nutzung, sobald die files an eine druckerei rausgehen oder wände damit plakatiert werden?
die beweisführung stelle ich mir auch denkbar schwierig vor. der student könnte jederzeit behaupten die grafiken an einem anderen rechner und anderer software( kommerziell nutzbare) erstellt zu haben. das gegenteil zu beweisen liegt dann erstmal bei den behörden, die für solch einen umfang wohl kein verfahren einleiten wird.
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