Freier Designer
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
|
Verfasst Do 29.12.2005 23:26
Titel
|
|
|
jamesblond321 hat geschrieben: | In der Regel stellst du deinem Kunden deine Arbeitskraft zur Verfügung, die er dann bezahlt. Ein Aufschlag für offene Dateien ist somit nicht gerechtfertigt. |
Wenn es nur um die Arbeitskraft ginge, dann dürften ja überhaupt keinen Nutzungsrechte berechnet werden...
Bei einem Auto zahlt man ja auch nicht die reinen Produktions- und Materialkosten, man zahlt auch dafür dass man von A nach B kommt, dass das Ding 250 km/h fährt, einen Stern vorne drauf hat etc...
Und bei einer Kreativleistung ist es doch umso gerechtfertigter, oder? Vor allem kann der Kunde mit offenen Dateien seine Sachen mit wenigen Kenntnissen künftig selbst erstellen (die Visitenkarte ist ein gutes Beispiel). Davon könnte eine Agentur wohl auf Dauer nicht überleben (und ein Gestalter auch nicht Dann finde ich Honorar x 2 schon gerecht...
|
|