mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 18.04.2024 02:05 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Was verlangen für ein "Zufallslogo" vom 02.08.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Was verlangen für ein "Zufallslogo"
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
printy
Threadersteller

Dabei seit: 13.09.2004
Ort: Pfalz
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.08.2005 20:41
Titel

Was verlangen für ein "Zufallslogo"

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo miteinander,

ich bin ein bischen überfordert momentan. Ich habe einen Kunden bei dem ich beratend mal über seine erstellten Drucksachen geschaut habe. Beim Logo hats ein bischen gehapert. Also hab ich ihm quasi als Beispiel oder Anregung eins zusammen"gebastelt". Jetzt ist er davon ganz begeistert und möchte es verwenden, es soll auch als Marke eingetragen werden.
So und nun weiß ich mal wieder nicht was ich dafür verlangen soll.
Könnte ich da mal bitte Hilfe haben ?

Danke schon mal

Printy
  View user's profile Private Nachricht senden
Waschbequen
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 02.08.2005 20:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Erinnert mich irgendwie an das nike-Logo *ha ha*

Mach halt nen normalen, d.h. fairen Preis und vergiss die Nutzungsrechte nicht bei deiner Kalkulation.
 
Anzeige
Anzeige
printy
Threadersteller

Dabei seit: 13.09.2004
Ort: Pfalz
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.08.2005 20:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ja gerade das ist ja mein Problem. Ich bin schon dafür die Zeit, die ich gebraucht habe in Rg zu stellen.
Aber dann ?
  View user's profile Private Nachricht senden
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.08.2005 21:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ja, dann mach das...

Kurze Frage: Angestellt, selbständig oder gar nix?
  View user's profile Private Nachricht senden
printy
Threadersteller

Dabei seit: 13.09.2004
Ort: Pfalz
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.08.2005 21:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also ich bin seit 5 Jahren selbständig und zu meinem Kundenkreis gehören eher kleinere Firmen, Vereine usw.
Ich habs auch immer so gehandhabt, dass ich den tatsächlichen Aufwand berechnet habe. Aber hier gehts darum, dass dieses Logo auch eingetragen werden soll. Ich weiss nicht weiss nicht wie ich die Nutzungsrechte berechnen soll.
Hab das noch nie gemacht.
Deshalb wäre ich für Tipps dankbar.
  View user's profile Private Nachricht senden
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.08.2005 21:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das mit den Nutzungsrechten ist eine Umfangreichere Sache.
Da gibt's ganze Tariferträge und Bücher zu...

Wenn das ein kleines Unternehmen ist, dann berechne Stundensatz
für den Entwurf etc. und gut. Bei größeren Unternehmen hol dir
besser ein passendes Buch (Desiger's Contract & Co) etc.
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.08.2005 21:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mit Nutzungsrecht ist das so ne Sache bei mittelständischen Unternehmen. Folgendes habe ich letztens in nem anderen Thread dazu geschrieben.

Man betrachte es mal aus Sicht des Kunden. Du bist ja auch sicherlich auch irgendwo Kunde. Sagen wir mal, du kaufts dir nen Anzug. Und weil Oma gerade was hat springen lassen, nen maßgeschneiderten. Und da will dir der Verkäufer jetzt erzählen, dass du den Anzug a) immer nur als Anzug tragen darfst und b) ist das ein Sommeranzug und darf nur im Sommer getragen werden. Dummerweise trifft dich der Verkäufer auf einer Veranstaltung im Winter, wo du zu einer Jeans nur das Jacket trägst. Und der Verkäufer stellt sich jetzt vor dich hin und versucht dir klar zu machen, dass er nochmal Geld von dir bekommt. Denn du trägst jetzt ja ein Jacket und keinen Anzug. Und im Winter. Klingt komisch? Aber ich glaube, genauso sieht es der unbedarfte mittelständische Unternehmer, der eigentlich immer dachte "Wer de Musik bezohlt, bestimmt wat se spillt".

Lass das mit den Nutzungsrechten. Versaust du dir nur die Stimmung mit. Und kontrollieren kannste es eh nicht. Und wenn doch, was machste, wenn dein Kunde dagegen verstoßen hat? Der kommt sich doch doof vor, wenn er dich fragen muss, wenn er ne Serviette mit seinem Logo versehen will.

BErechne nach Aufwand, leg ne Nutzungspauschale drauf und fertig.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.08.2005 21:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

btw. fehlt dir als Einzelkämpfer ja eine Kontrollinstanz für die Rechte.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Buchcover - Was verlangen?
was kann ich verlangen
Wieviel kann ich verlangen?
[Postererstellung] Was kann man verlangen?
Katalog - ca. 20 Seiten - was verlangen?
Werbeschild, was darf ich verlangen?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.