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karincccc
Threadersteller
Dabei seit: 06.02.2010
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Verfasst Mi 10.03.2010 14:17
Titel Verschiedene Kalkulationen |
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Nachdem ich nun nicht mehr als Grafikerin festangestellt bin (hatte damals in einem großen Betrieb auch mit Rechnungen keinen Kontakt) versuche ich nun, meine Selbständigkeit auf die Beine zu bringen, habe hier auch schon diverse Bücher ("Recht für GRafiker", Praxis Tipps für Designer von Cleverprinting) geschmöckert, doch stellen sich für mich nun folgende Fragen:
Meine Kunden sind momentan hauptsächlich Kleinbetriebe wie zb Metzgereien, SChreinereien, die ANzeigen benötigen. Von Nutzungslizenzen würden sie graue Haare kriegen und lieber ihre ANzeigen weiter in Word zusammenwurschteln. ALso rechne ich da nur Stdsatz x Zeitaufwand ab.
Doch wie ist das bei einer Mittelständischen Firma, die schon ein Logo hat? Da kann ich doch auch nicht Nutzungsgebühr berechnen? Das CI ist ja nicht von mir. Oder verstehe ich was falsch? Habe das nie abgerechnet.
Nun steht ein GEschäftsbericht für eine Volksbank an. Das VOba-Logo habe ich ja auch nicht entworfen. Würdet Ihr da auch nur Zeitaufwand mal Stundensatz rechnen?
Kommen somit Nutzungslizenzen nur dann dazu, wenn wirklich alles von mir stammt? Also auch Fotos? Oder werden Nutzungslizenzen auch vergeben, wenn ich zB in einem Flyer ein Stockbild verwende, das ich für dieses Projekt erworben habe?
Und dann noch:
Nutzungsdauer: verstehe ich das richtig: wenn ich eine Nutzungsdauer auf 1 Jahr vrgeben habe, und danach kommt der Kunde und benützt es weiter, "kriegt er wieder einer REchnung" von mir? Bzw kann ich sie ihm dann verlängern? AUf Basis der alten Rechnung oder neu?
Viele Fragen, ich hoffe, es kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank!
Karin
Zuletzt bearbeitet von karincccc am Mi 10.03.2010 14:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Mi 10.03.2010 14:26
Titel
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Fremdleistungen (z.B. Stock-Images) gibst du plus dem Aufwand für Suche und Beschaffung (Stundensatz f. Suche und Einbau plus evtl. Telefon- oder Portokosten) direkt weiter. Im Stundensatz ist ja deine Gewinnkalkulation enthalten, also gib dem Kunden durch ihm unerklärliche Aufschläge nicht das Gefühl, benachteiligt zu werden.
Nutzungsrechte für ein vorhandenes CI wirst du nicht nehmen können, nur den Aufwand für Entwurf, Satz und alle tatsächlich angefallenen Aufwändungen (Proof, Telefonate, Korrekturzeit, Kundenbesuch etc.) ...
Zuletzt bearbeitet von qualidat am Mi 10.03.2010 14:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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karincccc
Threadersteller
Dabei seit: 06.02.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 10.03.2010 14:28
Titel
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qualidat hat geschrieben: | Fremdleistungen (z.B. Stock-Images) gibst du plus dem Aufwand für Suche und Beschaffung (Stundensatz f. Suche und Einbau plus evtl. Telefon- oder Portokosten) direkt weiter. |
Aha, das schreibe ich dann als Extraposten auf die Rechnung, richtig? Der nicht in eine etwaige Nutzungslizenz mit eingerechnet wird.
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