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Thema: Schutzgebühr vom 24.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Schutzgebühr
Autor Nachricht
eLife
Threadersteller

Dabei seit: 24.04.2009
Ort: Freiberg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 24.04.2009 12:30
Titel

Schutzgebühr

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Hallo,

wir sind gerade am Satz eines Heftes, für das der Kunde Schutzgebühr verlangt, nun die Frage, muss die Schutzgebühr außen auf dem Umschlag deutlich sichtbar genannt sein, oder reicht es, wenn man diesen Hinweis im Impressum versteckt?

MfG
eLife
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 24.04.2009 12:35
Titel

Re: Schutzgebühr

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

eLife hat geschrieben:
Hallo,

wir sind gerade am Satz eines Heftes, für das der Kunde Schutzgebühr verlangt, nun die Frage, muss die Schutzgebühr außen auf dem Umschlag deutlich sichtbar genannt sein, oder reicht es, wenn man diesen Hinweis im Impressum versteckt?

MfG
eLife


1. was hat die angabe der schutzgebühr im impressum verloren. und wieso soll sie "versteckt" werden? als ehrlicher kunde käme ich mir ziemlich verarscht vor, wenn ich einen auf den ersten blick kostenlosen katalog bestelle und dann ahnungslos zur kasse gebeten werde... fände ich nicht seriös... Hmm...?!

wieso den hinweis auf die schutzgebühr nicht direkt dort anbringen wo der katalog bestellt wird... * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 24.04.2009 12:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.04.2009 12:50
Titel

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Ich denke das mit der schutzgebühr ist eh nur damit man das günstiger verschicken kann. Da gabs so eine Regel der Post. Aus dem Grund steht ja z.B. auch auf dem Otto katalog ein preis von 10€ drauf.

vielleicht einfach mal in so einen reischauen… 
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.04.2009 12:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Schutzgebühr hat meist den Sinn, dass die Objekte nur an "Interessierte" abgegeben werden sollen, denen man z.B. vorher Geld als Schutzgebühr abnimmt, und es ihnen anschließend beim Warenkauf wieder in gutschreibt. Bei Katalogen, die ausliegen, schreckt so eine Schutzgebühr davon ab, diesen einfach mitzunehmen, nur Interessierte greifen dann danch ... siehe oben. Schon von daher halte ich das Anbringen des Schutzgebühr-Betrages auf der Titelseite für sinnvoll ...
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eLife
Threadersteller

Dabei seit: 24.04.2009
Ort: Freiberg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 10.05.2009 23:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

es geht hier nicht um einen katalog oder so... und es soll auch niemand verarscht werden mit der schutzgebühr, es geht um programmhefte, die auch nicht einfach so ausliegen (weil sie ja dann eh keiner bezahlt) sondern ausgegeben bzw verkauft werden.

bisher wurde das programm von jemand anderem layoutet und es prangte ein häßlicher hinweis auf die schutzgebühr auf dem "buchrücken".

wir wollen diesen schandfleck einfach umgehen, sind uns aber nicht ganz sicher, ob so ein hinweis auf eine schutzgebühr "sofort ersichtlich" angebracht werden muss, oder was es generell für "bestimmungen" bei schutzgebühren gibt...

danke für die hilfe.
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 10.05.2009 23:39
Titel

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Du musst überhaupt nix.... also weder nen Preis aufdrucken noch ne Schutzgebühr.

Dann darfst du dich aber nicht wundern, wenn jeder im "Vorbeilaufen" so ein Heft mitnimmt....
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eLife
Threadersteller

Dabei seit: 24.04.2009
Ort: Freiberg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 10.05.2009 23:45
Titel

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...das wird denke ich nicht passieren, da die hefte nicht einfach so ausliegen.

ich hab inzwischen auch erfahren dass es keine gesetzl Regelungen zum Begriff Schutzgebühr gibt (das man das in D noch erlebt)...

also DANKE
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