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Thema: proof - wie berechnen im Ablauf? vom 04.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> proof - wie berechnen im Ablauf?
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copicfreak
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Verfasst Sa 04.11.2006 10:07
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proof - wie berechnen im Ablauf?

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hallo zusammen!

habe da mal eine frage zum thema proof. ich möchte mich freiberuflich tätig machen. bei den themen anmeldung, krankenversicherung etc. bin ich schon durchgestiegen - allerdings und das ist mein problem kann ich mir keine betriebliche haftpflicht leisten. ich habe agb´s die auch ein rechtsanwalt durchliest... nun meinte ein bekannter ich solle einen proof als contract proof verwenden > also mir von dem kunden unterschreiben lassen. geht das denn so? wenn der proof doch dem kunden von der druckerei mitberechnet wird - sollte er ihn dann nicht auch erhalten? oder müsste ich den auf meine kosten bestellen und an meinem gehalt abziehen?

hoffe ihr könnt mir helfen!

copicfreak

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Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Sa 04.11.2006 10:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Nimroy
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Verfasst Sa 04.11.2006 10:20
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Gestatte mir die Bemerkung, dass wenn du dir schon jetzt im Unklaren über die Weiterberechnung von Leistungen bist und dein Geschäftsprozess so wenig durchdacht ist, dann solltest du über die Chancen deines Vorhabens zumindest noch mal gründlich nachdenken.

Der Ablauf mit dem Proof könnte wie folgt sein: Du erstellst Daten, diese lässt du bei einem Dienstleister deiner Wahl proofen. Den Proof legst du deinem Kunden vor, der unterschreibt/ gibt die Freigabe und du gibst die Daten mit dem Proof als farbverbindliche Vorlage an die Druckerei. Am Ende bekommst du die Rechnung der Druckerei für den Druck, die Rechnung für den Proof. Alles zusammen kommt auf deine Rechnung an den Kunden plus deine Leistungen und fertig. Mit dem eingenommen Geld bezahlst du wiederum deine Rechnungen und alle sind glücklich. Und wie du jetzt schon siehst, solltest du eine stabile Kapitaldecke haben, damit du auch Luft hast um in Vorleistungen zu treten.
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Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 04.11.2006 10:30
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@ nimroy
darf copicfreak denn die leistungen der druckerei als freiberufler in seine rechnung aufnehmen?
wenn er die kleinunternehmerregelung angenommen hat wäre das doch auch recht problematisch?

außerdem wurde mir hier letztens unter dem thema >freiberufler wann gewerblich< erklärt, dass freiberufler die leistungen der druckerei nicht in die rechnung aufnehmen dürfen, da sie sonst gewerblich tätig seien. ebenso dürfe man als freiberufler den kompletten druckprozess überwachen - diese leistung jedoch nicht berechnen!

was denn nun? Mädchen! Menno!

gruß pixel
 
Nimroy
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Verfasst Sa 04.11.2006 10:36
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Da stellt sich für mich doch eher die Frage nach dem Sinn des freiberuflichen. Schließlich ließe sichmit der Marge zwischen Einkauf und Verkauf von Drittleistungen Gewinn generieren (Stichwort Agenturprovision).

Tja, sollte man aber am Status Freiberufler festhalten, dann kann es nur so ablaufen, dass der Proof eigenständig bestellt und bezahlt und dem Kunden nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden darf. Zumindest nicht offen. Also müssen die dafür durchschnittlich anfallenden Kosten mit den Stundensätzen verrechnet werden.
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MikeG

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Verfasst Sa 04.11.2006 17:25
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Hat jetzt nix mit der Berechnung von Leistungen zu tun, aber folgende Bemerkung hierzu:
1) PROOF= Farbnahe Vorlage, die zur Farbabstimmung benötigt wird. Diese ist für eine Druckerei NICHT inhaltsverbindlich
2) PLOT (oder Kontrollabzug oder wie auch immer): INHALTSVERBINDLICHER Ausdruck der Druckerei für den Kunden.

Um bereits im Vorfeld Diskrepanzen und Ärger zu vermeiden: PLOT von Druckerei --> Imprimatur von Kunde. Alles andere ist schlichtweg Quatsch. Wer also erst irgendwo proofen läßt, diesen Proof sich freizeichnen läßt, Daten der Druckerei übergibt und denkt alles ist gut---> der wird über kurz oder lang seine lieben Erfahrungen machen.........Gruss Micha
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Nimroy
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Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 04.11.2006 18:25
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Richtig. Mit Proof sind in der Regel Farbproofs gemeint. Inhaltliche Proofs (i.S.v. Beweis) bezeichnet man als Plot, auch wenn diese heutzutage meistens auf einem LPF entstehen.

Zu einer vorbildlichen Datenübergabe sollte also immer ein Proof für den farbsensiblen Teil, ein Ablaufmuster für die Kontrolledes Ausschießers und Anhaltspunkt für die Buchbinderei und nach Vorgaben der Druckerei angelegte PDFs (Einzelseiten/Doppelseiten, X3/X1 etc.) im Paket sein.
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