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Thema: Pflichtangaben Briefpapier fuer oHg? vom 21.09.2005

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Pflichtangaben Briefpapier fuer oHg?
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luziana
Threadersteller

Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Inselbewohnerin
Alter: 22
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.09.2005 11:54
Titel

Pflichtangaben Briefpapier fuer oHg?

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Mal ne kleine Frage, ich hab auch schon gegoogelt, aber nicht das gefunden, was ich brauche.. und zwar wie ist das wenn man fuer ne oHg Briefpapier macht, was muessen da fuer angaben drauf??

Geschaeftsfuehrer muessen da doch nicht drauf!
Wie schauts aus mit Steuernummern und so? wie genau muessen die drauf?

*brauche hilfe* Menno!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.09.2005 12:04
Titel

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hab grad mal den briefbogen meines ehem. arbeitgebers rausgekramt. is ne ohg... druff steht:

anschrift
inhaber (beide geschäftspatner)
steuernr/ ust-id
bankverbindung

steuernummer muss zumindest auf rechnungen dabei stehen. ob das nun direkt im briefbogen steht, oder irgendwo im text der rechnung is dabei egal...

evtl. noch irgendwelche handelsregistereinträge (is glaub ich bei handwerkern und solchen leuten wichtig)...

grad gefunden: klickmich

Zitat:
Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG )

Die Geschäftsbriefe der Gesellschaften müssen:

die Firmierung in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut; die Rechtsform (OHG oder KG); den Sitz der Gesellschaft; das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, enthalten.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 21.09.2005 12:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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luziana
Threadersteller

Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Inselbewohnerin
Alter: 22
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.09.2005 12:41
Titel

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sagen dir die worte "mein held" was?! * Ich bin unwürdig * * Ich bin unwürdig *
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