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Verfasst Sa 22.10.2005 00:59 Titel
cyanamide hat geschrieben:
wo fängt denn da schützenswert an?
ich meine, ich kann mir nicht einfach nen falzmuster
für'n wickelfalz schützen lassen...
Also, Wickelfalz und Altarfalz sind wohl aufgrund ihres
Alters vom Geschmacksmusterschutz ausgenommen.
Sind schon zu ausgelutscht und schmecken nicht mehr.
Auch nicht mehr unbedingt die Falzung beim Schuhkarton.
Aber schau dir doch mal richtig gute und ausgefallene Kartonagen
und Packungen an. Das Patent lassen sich diese Firmen
auf die Konstruktion der Herstellung, dem Öffnen dieser Packung
und/oder der Wiederverschließbarkeit eintragen.
Wobei sich Packung natürlich nicht nur auf Pappe bezieht.
Ein anderes Beispiel sind auch Kaffee- oder Milchpackungen.
Früher musste man diese dämlichen oben geklebten Milchpackungen
(auch patentiert!) doch immer schräg anschneiden oder komplett
aufreissen - dann kam TetraPak auf die Idee mit dem Schraubverschluss.
Eigentlich simpel. Aber das Patent hat TetraPak. Andere gute Beispiele siehe auch
http://www.tetrapak.de/business-loesungen/verpackungen/frisch/
@Sidschei: Das gleiche trifft auch für Wolff-Walsrode zu.
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