Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
|
|
Autor |
Nachricht |
inu
Threadersteller
Dabei seit: 30.06.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Di 29.11.2005 12:24
Titel MwSt. für Logoentwurf |
|
|
Hallo Leute,
ich habe das Problem, dass ich ein Logo für einen Kunden entwurfen habe. Bei der Rechnungslegung bin ich mir nicht sicher, ob ich 7 oder 16 Prozent MwSt. ansetzen muss.
Könnt Ihr mir helfen?
Vielen Dank
|
|
|
|
|
bitskin
Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht:
|
Verfasst Di 29.11.2005 12:32
Titel
|
|
|
hallo,
kommt darauf an. bist du generell umsatzsteuerpflichtig?
was hast du beim finanzamt angegeben?
wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, dann sind es 16%. 7% kommen auf lebensmittel und subventionierte leistungen.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
gtz
Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Di 29.11.2005 12:33
Titel
|
|
|
möglicherweise gelingt es dir ja, dein machwerk als kulturtragendes erzeugnis durchzudrücken, dann darfste 7% nehmen. aber ich hab da so meine zweifel.
|
|
|
|
|
ingomat247
Dabei seit: 22.11.2005
Ort: Bergisch Gladbach
Alter: 47
Geschlecht:
|
Verfasst Di 29.11.2005 12:34
Titel MwST. |
|
|
Hi!
Immer 16%.
Mit 7% sind nur Zeitschriften u. ä. im Verkauf belegt.
Das sind dann Ausnahmefälle.
In Deiner Rechnung müssen 16% veranschlagt werden, weil Du das ja später auch in der Steuer so angeben musst.
LG, ingo
|
|
|
|
|
inu
Threadersteller
Dabei seit: 30.06.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Di 29.11.2005 12:40
Titel
|
|
|
ok, vielen dank für die antworten
|
|
|
|
|
KleinSchlaffi
Dabei seit: 04.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Fr 04.08.2006 06:52
Titel Geistige Leistungen mit 7% MwSt. bei der Rechnungslegung |
|
|
Grundsatz zu den Design- & Geistigen Leistungen, die in jedem Fall mit 7% veredelt werden müssen. Das Finanzamt geht davon aus, dass DU als Schöpfer ein Logo, eine Design-Studie oder ein CI mit geistigen Kräften und durch digitalen / manuelle Hilfsmitteln erstellt hast.
Beispiel Katalogerstellung:
Gestaltungsrichtlinie (CI): 7% MwSt.
Textentwurf / Redaktion: 16% MwSt., mitunter 7%, wenn der Textanteil unter 30% liegt!
Druck und Veredlung: 16 % MwSt.
Fotolizenzen: 7% MwSt.
Beratungsleistungen: 17% MwSt.
Beispiel Logo – Entwurf:
Beratungsleistung: 16% MwSt., wenn Umlagefähig
Entwurfsleistung: 7% MwSt., Hinweis: Nutzungsrecht / Lizenz muss eingeräumt werden.
Musterdrucke: 16% MwSt., wenn vom Kunden erwünscht wird.
Hinweis zur Rechnungslegung:
Positionen mit unterschiedlichen MwSt. – Sätzen dürfen nicht zusammengefasst werden. Fremdleistungen, die du als Designer weiterberechnest – Druckleistungen / Dummy – Produktion, müssen definitiv einzeln aufgeführt und als Fremdleistung deklariert werden, da es den Gesamtumsatz schmälert. Fremdleistungen, als durchlaufenden Posten, gelten nicht als Umsatz / Eigenleistung, sollten also Netto berechnet und mit der MwSt. versehen werden.
Um MwSt. in Rechnung stellen zu können, muss/sollte dieses beim Finanzamt gemeldet sein.
Du brauchst als Grafiker/Designer keine Gewerbeanmeldung, aber eine Meldung an das Finanzamt als Freischaffender Grafikdesigner tätigen. Zusätzlich kannst auch du einen Antrag auf Befreiung von der MwSt. stellen, wenn du voraussichtlich nicht mehr als 50 T€ Umsatz tätigst. Also, dann wenn du nicht zu viel Umsatz tätigst oder es Nebenberuflich durchführen möchtest.
Was passiert mit dem Nutzungsrecht? Schriftliche Vereinbarung darüber, dass du ihm als Kunden ein zeitlich eingeschränktes Nutzungsrecht erräumst, dass dieses Logo dein geistiges Eigentum ist, frei von Rechten Dritter ist, und es sollt mit dem vereinbarten Honorar/Betrag definiert sein. Nutzungsrecht gilt bei vollständiger Begleichung der Rechnung.
HINWEIS: Auch wenn es schon lange her, Verfasst Di 29.11.2005 13:24, es aber für Newcomer immer wissenswert ist, kann dieser Beitrag von steuerlichem Nutzen sein. Dies ist keine steuerliche Beratung, da es Bestandteile meiner Ausbildungs- und Lehrthematik ist.
AN DAS FINANZAMT: Klar definierte Steuerrichtlinien für Freie Berufe und feste Einstufung der Grafikdesigner, Fotografen und artverwandte Berufe, in den FREIEN BERUFEN, ohne das sich der Designer / Fotografen irgendwelchen Berufsverbänden, Gewerkschaften - etc. unterwerfen / knechten lassen muss.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Schriftkauf USA MyFonts - MwSt.?
Unterschiedlicher MwSt-Satz?
MwSt auf Printprodukte --> 7% oder 19% ?
Ärger mit Rechnungen ohne MwSt
Umsatzsteuer (bzw. MwSt.) absetzen bei der Creative Cloud
Mal eine Anfrage zu Logoentwurf, Visitenkarten, etc...
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|