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Thema: Magnetschild - Farschule! Richtlinien? vom 09.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Magnetschild - Farschule! Richtlinien?
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 09.01.2009 12:31
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Magnetschild - Farschule! Richtlinien?

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Hallo Leute,

ihr kennt doch sicher diese Aufkleber:



Gibt es da richtlinien die man beachten muss bei der Herstellung oder gibt es die bei bestimmten Händlern zu kaufen?
Im Netz gibt es zig solche Schilder, aber sind die auch alle "richtig"?

Haben die eine Normgröße oder Schrift. Sind die Reflektierend etc.?????

Danke vorab für eure Mühe!



[edit by choise]
Verschoben von Allgemeines - Nonprint nach Allgemeines - Print.
hoffe hier ists besser aufgehoben.


Zuletzt bearbeitet von choise am Mo 12.01.2009 11:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nicoG

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Freiburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.01.2009 16:44
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Mal bei der Fahrschule um die Ecke fragen? Anrufen? Ja, ich weiß Old-school...
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 12.01.2009 10:05
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mhh das is ja doof, weil ich die ja für ne Fahrschule brauche Grins
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 12.01.2009 10:21
Titel

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mal bei nem magnetschildhersteller fragen, der die dinger herstellt. die sollten eigentlich wissen, ob es da bestimmungen gibt. meines wissens nach aber nicht. Fahrschulautos sind ganz normale Fahrzeuge im Straßenverkehr ohne irgendwelche Sonderrechte. Der einzige Grund, warum die Fahrlehrer das hinten druff pappen is, das die Leute etwas Rücksicht nehmen, wenn der Fahrschüler beim Fahren unsicher is.
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 13.01.2009 11:35
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ah also ich habe mich im Internet noch mal schlau gemacht!


Lt. Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz:

"4) 1Die Fahrzeuge dürfen bei der Ausbildung an der Rückseite, zusätzlich auch an der Vorderseite, ein Schild mit der Aufschrift "FAHRSCHULE" in roter Schrift auf weißem Grund führen. 2Neben oder anstelle einer solchen Kennzeichnung ist auch ein entsprechendes Schild auf dem Dach quer zur Fahrtrichtung zulässig, daß auch retroreflektierend sein kann. 3Das Schild darf nicht auf anderen als Ausbildungsfahrten verwendet werden. 4Es muß mindestens 350 Millimeter lang und 80 Millimeter breit sein; es darf höchstens 520 Millimeter lang und 110 Millimeter breit sein. 5Schilder mit zusätzlicher Aufschrift sowie sonstige Einrichtungen, die zu Verwechslungen mit dem Schild Anlaß geben oder dessen Wirkung beeinträchtigen können, dürfen im Straßenverkehr nicht verwendet werden; auf eine Kraftradausbildung darf zusätzlich hingewiesen werden."

Link: http://bundesrecht.juris.de/fahrlgdv_1999/BJNR230710998.html

Da haben wir im Internet auch viele schwarze Schafe die alle nur 30 x 8 cm anbieten, also Vorsicht! Grins
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