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Thema: Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) vom 24.12.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV)
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eKin
Threadersteller

Dabei seit: 27.10.2006
Ort: Frankfurt
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.12.2014 23:06
Titel

Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV)

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Hallo zusammen,

bin momentan an einem Faltblat dran.
Kunde hat mich auf das oben genannte neue Gesetzt aufmerksam gemacht.
Ab dem 13.12.2014 tritt die LMIV in Kraft und die allergenen Zutaten müssen auch bei loser/unverpackter Ware deklatiert sein.

Nun weiss ich nicht wie ich das auf dem Faltblatt darstellen soll. Hat schon jemand ne Ahnung?

Gruß eKin
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Thomas_L

Dabei seit: 03.10.2004
Ort: Stadt der Säubrenner
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.12.2014 02:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

also die allergene Stoffe kannst du genauso deklarieren wie die Zusatzstoffe (zb. Farbstoff oder Süßstoff).
Hier auch eine Liste der kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen und Allergenen.

Gruß und frohe Weihnachten noch

Thomas
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