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Autor |
Nachricht |
Senta
Threadersteller
Dabei seit: 12.11.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 10.06.2011 14:09
Titel Kunde möchte weitere Logovariante (kaufen?) |
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Hallo!
Folgende Situation:
Ich habe vor 2 Jahren für einen Kunden ein Logo erstellt. Dafür habe ich ihm ein paar Vorschläge geschickt, woraufhin er sich für eines entschieden hat. Nun gibt es wohl einen weiteren Geschäftszweig. Für diesen möchte der Kunde ein weiteres Logo haben. Er möchte ein weiteres aus den Vorschlägen von vor 2 Jahren und meinte, es wäre nun ja nur noch die Reinzeichnung zu machen und zu zahlen.
Ich hatte bisher noch nie so einen Fall und bin mir nicht sicher, wie ich hier verfahren soll.
Kann mir jemand Tipps geben?
PS: Ich war mir nicht sicher, in welche Abteilung ich diese Anfrage stellen sollte.. Bitte ggf. verschieben.
VG
Senta
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Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.06.2011 14:17
Titel
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Hast du damals die Nutzungsrechte für das erste Logo berechnet? Das ist die zentrale Frage. Denn nur dann kannst du argumentieren, dass du mehr bekommen musst, als die reine Arbeitszeit kosten würde.
Zudem muss selbst wenn du dir nur die reine Arbeitszeit vegüten lässt, natürlich auch der Gestaltungsaufwand von vor zwei Jahren bedacht werden, wenn der Kunde diesen damals nicht bezahlt hat.
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Senta
Threadersteller
Dabei seit: 12.11.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 10.06.2011 14:41
Titel
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Wie in meinen AGBs festgehalten, wird jeweils das einfaches Nutzungsrecht vergeben, welches im Preis inbegriffen ist. Ein Preis, dafür bekommt er ca. 3 Vorschläge (wobei es ab und zu paar mehr werden) und evtl. noch Änderungsdurchläufe.
Ich steh grad bissl auf der Leitung. Wie meinst Du das: "...natürlich auch der Gestaltungsaufwand von vor zwei Jahren bedacht werden..."? Die Entwurfsphase?
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.06.2011 14:53
Titel
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Wenn wir nicht gerade über n Weltkonzern reden fänd ichs ehrlich gesagt etwas daneben, mehr als die Reinzeichung zu berechnen. Immerhin waren doch mit der Vergütung damals die Kosten für die Entwürfe abgedeckt.
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.06.2011 15:14
Titel
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type1 hat geschrieben: | Wenn wir nicht gerade über n Weltkonzern reden fänd ichs ehrlich gesagt etwas daneben, mehr als die Reinzeichung zu berechnen. |
..., weil?
Warum muss ein kleines Unternehmen den Entwurf nicht bezahlen, ein Großkonzern aber schon? Die bewegen sich beide in der Marktwirtschaft. Auch der Großkonzern hätte den Entwurf bereits bezahlt gehabt.
Ich überlege gerade das Geschäftsmodell, das sich daraus ergeben könnte, wenn man Deine Forderung verallgemeinert. Ein Kunde will ein Logo, ist auch nur bereit, eines zu bezahlen, setzt aber 3 Vorschläge voraus. Zeit später nimmt er ein weiteres Logo aus den Vorschlägen, und bezahlt nur die Reinzeichnung. BTW: in der heutigen Zeit ist ja eigentlich auch keine Reinzeichnung mehr zu machen, die 3 Vorschläge sind reinzeichnungstechnisch ja fix und fertig. Warum und für was bezahlt der eigentlich überhaupt noch etwas?
Eigentlich ist ja was anderes passiert: Kunde hat zwei Logos gekauft, bezahlen will er aber nur eins. Ist das in Ordnung?
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Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.06.2011 15:21
Titel
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monika_g hat geschrieben: | type1 hat geschrieben: | Wenn wir nicht gerade über n Weltkonzern reden fänd ichs ehrlich gesagt etwas daneben, mehr als die Reinzeichung zu berechnen. |
..., weil?
Warum muss ein kleines Unternehmen den Entwurf nicht bezahlen, ein Großkonzern aber schon? Die bewegen sich beide in der Marktwirtschaft. Auch der Großkonzern hätte den Entwurf bereits bezahlt gehabt.
Ich überlege gerade das Geschäftsmodell, das sich daraus ergeben könnte, wenn man Deine Forderung verallgemeinert. Ein Kunde will ein Logo, ist auch nur bereit, eines zu bezahlen, setzt aber 3 Vorschläge voraus. Zeit später nimmt er ein weiteres Logo aus den Vorschlägen, und bezahlt nur die Reinzeichnung. BTW: in der heutigen Zeit ist ja eigentlich auch keine Reinzeichnung mehr zu machen, die 3 Vorschläge sind reinzeichnungstechnisch ja fix und fertig. Warum und für was bezahlt der eigentlich überhaupt noch etwas?
Eigentlich ist ja was anderes passiert: Kunde hat zwei Logos gekauft, bezahlen will er aber nur eins. Ist das in Ordnung? |
Genau deshalb denke ich, dass man solche Fälle nur über die Nutzungsrechte sinnvoll regeln kann. Der Aufwand der reinen Gestaltung wird sofort vergütet. Danach werden jene Teile über Nutzungsrechte abgerechnet, die dann letztendlich verwendet werden.
Leider liesst man verstärkt in Magazinen und Blogs, dass sich das Prinzip der Nutzungsrechte überholt hätte, weil es im Web-Zeitalter nicht mehr zeitgemäß wäre. Bedeutet das also, dass eine Bezahlung, welche die Wertschöpfung der Arbeitsleistung berücksichtigt, nicht mehr up to date ist (-> Total-Buy-Outs im Illustrationsbereich z.B.)?
Immerhin wehren sich die Designer verstärkt auch geschlossen gegen kostenlose Pitchings und unvergütete Entwurfsleistungen!
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 10.06.2011 15:41
Titel
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Illunatic hat geschrieben: | Leider liesst man verstärkt in Magazinen und Blogs, dass sich das Prinzip der Nutzungsrechte überholt hätte, weil es im Web-Zeitalter nicht mehr zeitgemäß wäre. Bedeutet das also, dass eine Bezahlung, welche die Wertschöpfung der Arbeitsleistung berücksichtigt, nicht mehr up to date ist (-> Total-Buy-Outs im Illustrationsbereich z.B.)? |
Kurz OT: Ob man das möchte oder nicht ist eigentlich egal, da es im Gesetz steht. Es gibt ein Urheberrechtsgesetz, welches die Nutzungsrechte für bestimmte Dinge und Leistungen regelt. Wenn also alle keine Nutzungsrechte mehr erwerben möchten, weil das nicht zeitgemäß sei, machen sie sich strafbar und bewegen sich auf dünnem Eis. Sicher, selten ist die Situation so, dass der Designer den Kunden dann ans Bein pinkeln könnte, aber theoretisch wäre es möglich. Es müsste das Urheberrechtsgesetz überarbeitet werden, will man sich auf sicherem Boden bewegen, was die Nutzungsrechte angeht. Das wollen ja tatsächlich einige durchsetzen, es würde aber sehr vielen Branchen jegliche Existensgrundlage entziehen. Zurecht sollten sich alle, dies betrifft, heftig dagegen wehren!
So, jetzt wieder zum Thema:
Es ist schwierig, einerseits denke ich, wenn der Kunde damals die Entwurfsarbeit bezahlt hat und am Ende einen Vorschlag umgesetzt bekomme hat, müsste jetzt nur noch die Zeit für die Reinzeichnung des zweiten Entwurfes vergütet werden, plus Nutzungsrechte, so man die denn bei einem Logo berechnen kann. Aber andererseits kann ich auch Monikas Argumente verstehen, dass sich der Kunde so irgendwie ein zweites Logo für recht günstig "erschleicht". Aber ich hab ja auch weniger Arbeit damit, die Entwürfe sind ja schon fertig, abgesegnet, nur noch umsetzen. Die Entwurfsarbeit doppelt zu bezahlen würde ich nicht verlangen.
Zuletzt bearbeitet von am Fr 10.06.2011 15:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.06.2011 16:07
Titel
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monika_g hat geschrieben: | type1 hat geschrieben: | Wenn wir nicht gerade über n Weltkonzern reden fänd ichs ehrlich gesagt etwas daneben, mehr als die Reinzeichung zu berechnen. |
..., weil? |
Weil zu einem früheren Zeitpunkt bereits die Enwurfsphase berechnet wurde.
Gesetzt dem Fall das Angebot sah ungefähr folgendermaßen aus:
Zitat: | ANGEBOT
- Logoentwicklung inkl.
- Entwürfe 3x
- Reinzeichnung 1x
Zu XY Euro
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Da steht doch dann drin, dass für die Entwürfe bereits gezahlt wurde.
Etwas anderes wäre es für mich, wenn auf dem Angebot nur das Endprodukt auftaucht. Dann dürfte aber auch nur dass angeboten werden.
Mal ganz davon ab, dass mann ja in der Reinzeichnugn auch Kosten verstecken kann
//das mit der Differenzierung in großer Kunde, kleiner Kunde ist natürlih quatsch. da korrigier ich mich hiermit
Zuletzt bearbeitet von type1 am Fr 10.06.2011 16:09, insgesamt 2-mal bearbeitet
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