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Thema: Kompaktbrief - Wo sitzt das Fenster? vom 20.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Kompaktbrief - Wo sitzt das Fenster?
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LittleK
Threadersteller

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Köln
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 20.11.2009 13:42
Titel

Kompaktbrief - Wo sitzt das Fenster?

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Hallo Leute,

ich soll einen Kompaktbriefumschlag (Maße 235 x 125 mm) bedrucken und weiss nicht wo das Fenster sitz?!!? * Applaus, Applaus *
Finde im Internet nichts und wir haben auch keinen zum Ausmessen!
Kann mir einer sagen, wo das Fenster sitzt und wie groß es ist??

Danke für Eure Hilfe!
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bixxl

Dabei seit: 08.10.2005
Ort: Wien
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 20.11.2009 15:25
Titel

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Deutsche Post hat geschrieben:
Gestaltung der Lesezone:
Sendungen mit Fenster
• Ein Fenster darf bei Briefhüllen, Zweibahnenumschlägen
und Selfmailern eingelassen werden.
• Das Fenster muss vom oberen Rand der
Sendung mindestens 40 mm, von den übrigen
Rändern mindestens 15 mm entfernt positioniert
und bei querformatigen Sendungen den
Längsseiten gleichgerichtet sein. Ausnahmen:
Bei hochformatigen Sendungen wie beispielsweise
C4-Fensterbriefhüllen nach DIN 680
darf das Fenster (und damit die Aufschrift)
den Schmalseiten gleichgerichtet, im linken
oberen Bereich der Aufschriftseite angebracht
werden.
• Das Fenster muss rechteckig sein, sollte jedoch
abgerundete Ecken haben. Im Regelfall ist das
Fenster 90 mm lang und 45 mm breit.
• Das Fenstermaterial darf nicht spiegeln und
muss so durchsichtig sein, dass die Aufschrift
problemlos lesbar ist. Bewährt hat sich Poly-
styrol-Fenstermaterial.
• Das Fenstermaterial muss innenseitig vollflächig
verklebt sein. Im Ausnahmefall kann
auf das Fenstermaterial verzichtet werden,
wenn die Umhüllung ausreichend stabil ist
und fest auf dem Inhalt aufliegt.
• Die Aufschrift muss vollständig im Fenster
erscheinen und mindestens 3 mm von allen
Rändern entfernt bleiben.
• Der Briefinhalt darf sich nicht so weit verschieben
lassen, dass Teile der Aufschrift
einschließlich möglicher digitaler Frankiervermerke
und sonstiger postalischer Matrixcodes
verdeckt werden oder sonstige Angaben im
Fenster erscheinen.
Bitte beachten Sie deshalb, dass bei Verwendung
digitaler Frankiersysteme wie z. B.
STAMPIT, DV-Freimachung mit Matrixcode
oder bei umfangreich dargestellten Anschriften
ein größeres Fenstermaß zu wählen ist.
• Auf der Aufschriftseite sind weitere Fenster
zugelassen, wenn dadurch die Stabilität der
Sendung nicht beeinträchtigt wird und diese
links vom Aufschriftfenster angebracht sind.
• Rechts des Fensters sollten sich keine sonstigen
Angaben/Grafiken befinden.


zu finden in: https://www.deutschepost.de/dpag/multiapps?lang=de_DE&xmlFile=link1015116_1013842&skin=hi&check=yes
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consilio

Dabei seit: 22.05.2005
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.11.2009 15:29
Titel

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Hallo,

der Terminus Kompaktbrief sagt nur etwas über das Gewicht der Sendung aus. Sie wiegt zwischen 22 und 51 Gramm. Das Fenster ist an genau der gleichen Stelle wie bei jedem anderen Umschlag.

Gruß

consilio
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LittleK
Threadersteller

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Köln
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.11.2009 13:10
Titel

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Der Kompaktbrief ist 235 x 125 mm groß, das Fenster ist 90 x 45 mm groß und sitzt von links 20 mm, von unten 15 mm und von oben logischerweise 65 mm.

Hab beim Hersteller angerufen!
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Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Di 24.11.2009 12:32
Titel

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Maße für Mailingfähige Umschläge findest Du auch unter www.deutschepost.de

RW

ps. dort sind auch die Freizonen gelistet die man nicht bedrucken darf! auch eine wichtige Info für die Gestaltung...
 
 
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