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Thema: Kennzeichnung von Alkoholischen Getränken vom 17.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Kennzeichnung von Alkoholischen Getränken
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HumanGrunt
Threadersteller

Dabei seit: 23.03.2006
Ort: Herford (ja da wo das bie
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.04.2007 17:10
Titel

Kennzeichnung von Alkoholischen Getränken

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Wenn ich ein Etikett für einen Wein mache, dann gibt es bestimmte Vorgaben, wie gross die Schrift der beiden werte "Füllmenge" und "Alkoholgehalt" sein muss... Und auch wo diese genau zu stehen haben und wo eben nicht... Ich finde zu diesem Thema allerdings nichts, kan mir da evtl einer weiterhelfen...


vielen dank schonmal im vorraus.
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d.byro

Dabei seit: 25.08.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.04.2007 07:37
Titel

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Im Zweifelsfall in einen Supermarkt gehen und schauen, wie die Weinetiketten dort aussehen. Ich hätte noch nichts von diesen Vorschriften gehört, aber man kann ja nicht alles wissen. Ooops
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.04.2007 07:48
Titel

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meines wissens nach gibt es nur vorschriften dafür, was für angaben auf dem etikett sein müssen. vorschriften, wie diese angaben aussehen bzw. wo diese plaziert sind, kenne ich nicht. im zweifelsfall würd ich aber auch in den supermarkt gehen und mir n paar flasche holen und versuchen das den vorbildern gleich zu tun.

hat den vorteil, das man die flaschen nach getaner arbeit dann auch gleich leeren kann Grins
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.04.2007 08:00
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
hat den vorteil, das man die flaschen nach getaner arbeit dann auch gleich leeren kann Grins


War ja klar Grins

Was Wein angeht habe ich folgendes gefunden:

Zitat:

Das Etikett

Pflichtangaben sind der Name des jeweiligen Anbaugebietes (z.B. Pfalz), der vorhandene Alkohol in Volumenprozent (1% vol. entspricht etwa 8 g/l Alkohol), die Qualitätsstufe (z.B. Qualitätswein), der Flascheninhalt (z.B. 0,75 l), der Abfüller oder Erzeuger bzw. Gutsabfüllung. Der Jahrgang, Ort und Weinbergslage oder Rebsorte(n) sind angabepflichtig. Bei QbA-Weinen muss die amtliche Prüfnummer auf dem Etikett stehen; jede Abfüllung trägt ihre eigene A.P.Nr. Es ist erlaubt, verschiedene Rebsorten zu mischen (als Cuvée), was durchaus einen besseren, harmonischereren Wein ergeben kann.


Quelle: http://www.weincontor-pappert.de/index_/0607241241480.php


Allgemein zu Etiketten auf Lebensmitteln:

http://www.talkingfood.de/ernaehrungswissen/verbraucherschutz/TITEL-Achte_aufs_Etikett!,3.html

Weingesetz:

http://bundesrecht.juris.de/weing_1994/index.html



Also, wie @audio sagte, es gibt Pflichtangaben,
aber keine Vorschriften wo diese platziert sein
sollen, natürlich würde ich das dann wie die
Vorbilder handhaben.
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