Typo-Dieter
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Verfasst Fr 18.04.2014 13:55
Titel
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Zeithase hat geschrieben: | Die Frage ist eher, ob solche "Bedingungen" juristisch haltbar sind. Ich denke nicht. "Strafanzeige" erst recht nicht. |
Hallo,
sicherlich kannst du denken, was du willst.
Und egal, ob du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liest und oder akzeptierst, eine Handlung zuwider diesen Bedingungen ist eine vorsätzliche Handlung, welche somit automatisch den Bereich Strafrecht rutscht.
Schau dir doch bitte einmal den verlorenen Umsatz an, welcher durch eine Zuwiderhandlung entsteht.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass bei einer Schadenssumme von 6.000 Euro unter Vorsatz kein Strafrecht zur Anwendung kommt.
Du findest ein Anwendungsbeispiel dieses PDF-Formularwesens beim Deutschen Patentamt, die Patentanmeldungsformulare sind nicht freigeschaltet, sodass sie in unbegrenzter Stückzahl eingereicht werden dürfen.
Warum handelt das Deutsche Patent- und Markenamt nicht zuwider, wenn das alles unhaltbar ist?
Im Weiteren arbeitet die Amerikanische Steuerbehörde mit dieser Technik und bezahlt lang und schmutzig, nur warum, wenn das unhaltbar wär?
Mit Gruß
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