mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 26.05.2012 21:12 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Gibte es gestzlich vorgeschriebene Schriftgrößen für Werbung vom 13.10.2011

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Gibte es gestzlich vorgeschriebene Schriftgrößen für Werbung
Autor Nachricht
straightflushy
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 13.10.2011 12:01
Titel

Gibte es gestzlich vorgeschriebene Schriftgrößen für Werbung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo liebe Gestalter,

meine Frage ist ob in Deutschland eine Gesetzlich vorgeschriebene Schriftgröße bei Werbung gibt?

Ich erstelle nämlich eine Fensterwerbung und mir wurde nun gesagt, dass ich auf die Schriftgröße achten sollte.

Wie ist das?
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Piki

Dabei seit: 30.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 13.10.2011 12:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die gesetzlich vorgeschriebene Größe für Werbung beträgt momentan 32 pt für Fensterwerbung und 14 pt bei Flyern. Je nach politischer Großwetterlage kann sich das aber auch mal ändern.










Stell’ Dir vor, Du wärst Schneider(in). Man würde Dir sagen, dass Du auf die Länge der Hosenbeine achten sollst. Du würdest vermuten, es gäbe eine gesetzlich vorgeschriebene Hosenlänge. Oder?
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 32
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2011 13:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

es gibt in bestimmten bereichen entsprechende vorschriften (z.b. bei verpackungen warnhinweise oder inhaltsangaben). für werbung an sich eigentlich nicht... allerdings muss man da auch etwas differenzieren... wenn man z.b. eine werbeanzeige mit sternchentext hat.

also oben ne fette reisserische überschrift wie "BEI XYZ GIBTS ALLES UMSONST!!!!*" und unten steht dann "nur gültig am 31.12.2011 von 6.00 - 6.01 Uhr". dann darf der sternchentext nicht zu klein sein und muss lesbar sein, sonst kann's z.b. vom verbraucherschutz eins auf den deckel geben...

bei schaufensterwerbung evtl. mal mit dem ordnungsamt in verbindung setzen. viele städte haben explizite vorschriften, wie eine schaufensterwerbung beschaffen sein darf oder muss.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 13.10.2011 13:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Radkurier

Dabei seit: 29.10.2008
Ort: Ratingen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2011 13:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

So furchtbar abwegig ist die Frage nun auch wieder nicht, wenn auch im Bereich der Fensterbeschriftung falsch gestellt. Aber es gibt genug Bereiche (z.B.Pharmabeipackzettel) mit genauer und auch notweniger Reglementierung. Aber zurück zur Fensterbeschriftung: auch hier gibt es durch die Kommunen viele Vorschriften, wie dieser Teil der Fassadengestaltung aussehen darf. Und wahrscheinlich war der Hinweis in diese Richtung gemeint.
  View user's profile Private Nachricht senden
hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2011 14:42
Titel

Re: Gibte es gestzlich vorgeschriebene Schriftgrößen für Wer

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

straightflushy hat geschrieben:
Ich erstelle nämlich eine Fensterwerbung und mir wurde nun gesagt, dass ich auf die Schriftgröße achten sollte.


Von wem?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2011 15:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Es kann sich ja auch schlicht um die Bitte/Aufforderung handeln, dass die Schriftgröße (wie bei einem Großbanner) dem gewünschten/erwarteten Betrachtungsabstand angepasst sein soll/muss. Das ist aber kein öffentliches Gesetz sondern ein Gestaltungs-"Gesetz" ...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Hipken

Dabei seit: 27.08.2007
Ort: Potsdam
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2011 15:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Frank Münschke hat geschrieben:
Es kann sich ja auch schlicht um die Bitte/Aufforderung handeln, dass die Schriftgröße (wie bei einem Großbanner) dem gewünschten/erwarteten Betrachtungsabstand angepasst sein soll/muss. Das ist aber kein öffentliches Gesetz sondern ein Gestaltungs-"Gesetz" ...


Genauso würde ich das auch interpretieren.

Allerdings gibt es bspw. in unserer historischen Altstadt diverse Auflagen vom Denkmalschutz zur maximalen Größe von Außenwerbung. Unser Stadtgebiet ist z.B. in 4 Teile aufgeteilt, für die jeweils unterschiedliche Bestimmungen gelten. Dazu wird dir aber nur deine zuständige Denkmalschutzbehörde etwas sagen können.


Zuletzt bearbeitet von Hipken am Do 13.10.2011 15:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Altersgerechte Schriftgrößen
Maß für Schriftgrößen
Fragen zu Schriftgrößen
InDesign – Schriftgrößen nach Skalierung
Zeilenabstand bei verschiedenen Schriftgrößen
Faustregel für Schriftgrößen auf die Entfernung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.