Dabei seit: 24.06.2003 Ort: Dessau Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Do 26.08.2004 06:11 Titel
Gibt es Vorschrift für Heckscheibenbeschriftung von Bussen?
Gibt es Vorschriften, wie man die Heckscheibe eines Busses beschriften darf ?? ..muss z.B. ein bestimmter Prozentsatz der Scheibe frei bleiben - geht ja immerhin um die Sicherheit der zahlreichen Fahrgäste !!
Es soll jedoch keine Vollfläche mit Löcherfolie beklebt werden sondern nur Schrift mit normaler Folie
Gruß
///edit m.i.
titel
Zuletzt bearbeitet von Mr. Illy am Do 26.08.2004 07:29, insgesamt 2-mal bearbeitet
Dabei seit: 02.12.2002 Ort: Rehau/Hof Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Do 26.08.2004 07:18 Titel
Re: ??? Vorschrift bei Heckscheibenbeschriftung eines Busses
ne du. ham ja alle zwei spiegel..
außerdem sieht man ja sowieso nichts..
- bei linienbussen stehen leute davor
- bei reisebussen hängen vorhänge dran bzw siehtse nur himmel bzw lkws weil dat teil zu weit oben ist...
gruß
Zuletzt bearbeitet von soulburn am Do 26.08.2004 07:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 11.02.2004 Ort: - Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Do 26.08.2004 07:31 Titel
da wir autobeschriftungen täglich machen,kann ich dir sagen das uns dafür ne vorschrift bekannt ist.
nur bei einer frontscheibe darf die fläche max.10% betragen!
mfg wann hast zeit aufn bierchen???
Habe auch mal in der Werbetechnikbranche gewildert. Klatsch das Teil zu! Ohne Rücksicht. Aber Du könntest auch ultracoole Lochfolie benutzen. Die kann man plotten und einfacher verkleben wie normale Folie! Geht besser wieder ab und man kann sagen:
Kommse rein könnse rausschauen!
Und von draussen sieht man auf 2m Entfernung kein Unterschied - Näher wird eh gefährlich!
Hoffe konnte weiterhelfen. Und wenn nicht TÜV war kein so schlechter Vorschlag!
Dabei seit: 24.06.2003 Ort: Dessau Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Do 26.08.2004 08:45 Titel
die lochfolie nimmt man ja eigentlich aus dem grund, dass die passagiere notfalls die scheibe einschlagen können bzw. das der busfahrer mehr nach hinten raus sieht ..ist uns aber zu teurer bzw. wird nicht verlangt !!
@kroni:
gibts die regeln in einem heftchen zusammengefasst zu kaufen ?? oder kannst du mir da mal was schicken ??
bier ?! ...lass uns das mal in angriff nehmen ...bin nämlich ab nächster woche wieder in leipzig - wollt mich heut auch mal mit christian k. treffen (aus deiner klasse) - kannst dich ja sonst einfach mit dranhängen
Dabei seit: 09.12.2002 Ort: Altkaiserreich Koblenz WW Alter: 48 Geschlecht:
Verfasst Do 26.08.2004 08:55 Titel
Also nochmal defakto oder wie sagt man:
Die Heckscheibe ist die einzige, die vollflächig zugeklebt werden darf.
Bei den Seitenscheiben müssen Lochfolien verwendet werden, ein geringer
Teil darf auch zugeklebt sein. Keine Ahnung wie viel, TÜV fragen.
Es darf nicht mit Spielgel(Chrom)folie Grossflächig gearbeitet werden.
Reflexfolien dürfen nur eingesetzt werden, wenn um die ganze Buskontur eine
Reflexfolie geklebt wird.
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