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netzfehler
Threadersteller
Dabei seit: 25.06.2009
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Verfasst Fr 13.11.2015 12:39
Titel Frage zu Copyright, wann wird es verletzt? |
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Hallo,
ich stoße immer öfter in letzter Zeit auf Angebote, bei denen ich mich frage, ob Sie gegen Copyright verletzen, oder nicht und würde mich freuen, wenn es mir evtl. jemand anhand eines Beispiels erklären kann?
Beispiel 1) ich nehme mir eine Disney Figur, male Sie nach (aus einem Film, oder einem Bild das schon existiert) und verkauf die Datei bspw. als T-Shirt. Was ich bisher rausgefunden habe, ist das Verletzung des Copyrights. Okay.
Beispiel 2) Was, wenn ich die Figur anders nachzeichne, abändere, und z. B. nur zur Hälfte abbilde. Wie verhält es sich dann? Genau das ist nämlich bei den ganzen Angeboten die ich gesehen habe der Fall. Es sind alles deutsche Anbieter gewesen (kleinere und größere Gewerbetreibende), dadurch würde ich ausschließen, dass jeder eine Lizenz erworben hat (das kann ich natürlich nicht zu 100%). Es waren auch keine Ausländischen Anbieter darunter.
Über eine Aufklärung würde ich mich also sehr freuen.
Viele Grüße
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 13.11.2015 17:06
Titel
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Solange das Original zu erkennen ist und du nicht ein "neues Werk" erschaffen hast, wirst du immer Urheberrechte veletzen. Egal ob du nur Teile oder komplett kopierst. Du verstößt dabei auch gegen unterschiedliche Rechte. Nutzung, Veröffentlichung und/oder Bearbeitung u.a.
Es gibt aber zahlreiche Händler die ganz offiziell Merchandise verkaufen dürfen.
Nicht jeder Verstoß (Händler ohne Lizenz)wird verfolgt, das ist allerdings kein Freibrief, sondern nur Gückssache.
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hilson
Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.11.2015 18:01
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | Solange das Original zu erkennen ist |
Ab wann dies aber nicht mehr der Fall ist, lässt sich pauschal halt nicht beantworten.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.11.2015 19:31
Titel
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hilson hat geschrieben: | Nefliete hat geschrieben: | Solange das Original zu erkennen ist |
Ab wann dies aber nicht mehr der Fall ist, lässt sich pauschal halt nicht beantworten. |
Das entscheidet der Richter.
Und gerade bei Disney wäre ich vorsichtig. Die haben schon Kindergärten verklagt, weil Disneyfiguren an die Wände gemalt waren.
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