Dabei seit: 09.11.2006 Ort: - Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst So 02.12.2007 00:26 Titel
Druckerei liefert Bestellung auf falschem Papier, was nun?
Hallo, habe heute von einer Druckerei 3000 x Briefpapier geliefert bekommen. Angefragt war 100 gr. Distinction Elegance. Geliefert wurde 100 gr. Standard Papier. Problem: Auf dem Angebot steht Papier 100 gr. weiß...
habe diesem Punkt keine Beachtung geschenkt, hatte ja explizit und nachweisbar 100 g. Distinction angefragt. Habe auch noch die Originalanfrage. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ich denke ich kann doch auf einen Neudruck bestehen? Mein Kunde wird das Papier nämlich niemals akzeptieren! Was meint Ihr?
Dabei seit: 20.05.2006 Ort: Berlin Alter: 57 Geschlecht:
Verfasst So 02.12.2007 00:50 Titel
Der erste Kontakt den Du suchen solltest ist sicher nicht in einem Forum sondern be Deiner Druckerei!!
Hast Du Dich dort schon gemeldet und wenn ja was sagen die dort genau?
tresputo hat geschrieben:
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ich denke ich kann doch auf einen Neudruck bestehen? Mein Kunde wird das Papier nämlich niemals akzeptieren! Was meint Ihr?
Das kann Dir nur ein RA sagen der sich mit dieser Marterie auskennt und nicht »wir«.
Verstehe nicht wieso ihr zuerst den Weg in einem Forum sucht und nicht bei der Druckerei.
Zuletzt bearbeitet von antonio_mo am So 02.12.2007 00:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 28.08.2002 Ort: 2850 Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst So 02.12.2007 10:09 Titel
Trotz alledem würde ich sagen du hast sehr geringe Chancen, schließlich ist es DEINE Aufgabe das Angebot noch auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Du kannst da ja nicht sagen "aber ich hab gesagt", ja Scheiße. Fehler passieren überall und wenn da einer nicht auf deinen Papierwunsch geachtet hat dann schreibt er ein normales Angebot und wenn du das so aktzeptierst und in Auftrag gibst dann machen die das Angebot zum Job und fertig.
Dabei seit: 28.08.2002 Ort: 2850 Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst So 02.12.2007 10:48 Titel
Man kann natürlich freundlich Versuchen einen Rabatt für den Neudruck auszuhandeln wenn denen deine Anfrage schriftlich vorlag, denn es haben ja offensichtlich beide Seite gepennt.
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