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Thema: Das Impressum im Buch vom 06.12.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Das Impressum im Buch
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slmdesign
Threadersteller

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Verfasst Fr 06.12.2013 21:27
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Das Impressum im Buch

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Da ich keine passende Antwort gefunden habe, frage ich mal die Experten hier:

Wenn Bücher gedruckt werden, zB 1000 Stück, ohne ISBN (weil warum auch immer). Darf die Druckerei verlangen, dass ihr Firmenname im Impressum des Buches erwähnt werden muss? Oder kann darauf verzichtet werden, weil das Buch kein ISBN hat?


Danke im Voraus.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.12.2013 21:37
Titel

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ISBN vs. Druckerei ... Das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch gar nichts zu tun!
Das Erwähnen der Druckerei ist zwar üblich ... eine Art Gentlemen-Agreement zwischen Herausgeber/Autor und Dienstleister, aber nicht vorgeschrueben. Notwendiger Inhalt eines Impressums sind aber lediglich die juristisch notwendigen und urheberrechtlich relevanten Angaben ...
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slmdesign
Threadersteller

Dabei seit: 13.02.2010
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Alter: 35
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Verfasst Fr 06.12.2013 21:50
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Frank Münschke hat geschrieben:
ISBN vs. Druckerei ... Das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch gar nichts zu tun!
Das Erwähnen der Druckerei ist zwar üblich ... eine Art Gentlemen-Agreement zwischen Herausgeber/Autor und Dienstleister, aber nicht vorgeschrueben. Notwendiger Inhalt eines Impressums sind aber lediglich die juristisch notwendigen und urheberrechtlich relevanten Angaben ...


Aha, das heißt theoretisch könnte immer auf den Firmennamen der Druckerei verzichtet werden, da es nichts Rechtliches ist.

danke.
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.12.2013 00:28
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Was ins Impressum muss, hängt vom Bundesland ab.
Die Nennung der Druckerei kann je nach Drucksache und Vertriebsform sogar gesetzlich vorgeschrieben sein (Landespressegesetz). Die Einhaltung dieser Vorschrift zu kontrollieren ist aber nicht Sache der Druckerei - die Verantwortung trägt derjenige der das Buch verlegt bzw. in Umlauf bringt. Das Geschäft mit der Druckerei ist ein Vertrag bei dem sich die Vertragsparteien über die Konditionen einig werden müssen. D.h. wenn die Druckerei darauf besteht, genannt zu werden, darf sie das verlangen. Sie könnte auch verlangen, dass Du die Druckdaten im weißen Smoking anlieferst. Ebenso steht es Dir frei, die Nennung der Druckerei im Impressum abzulehnen. Nur ob es dann zu einem Vertragsabschluss kommt ist offen ...

edith: Ich seh grad .. Linz - obige Antwort bezieht sich auf die Regelung in Deutschland.


Zuletzt bearbeitet von remote am Sa 07.12.2013 00:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
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