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Thema: Crossover Geschäft vom 24.11.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Crossover Geschäft
Autor Nachricht
zauberlehrling
Threadersteller

Dabei seit: 24.11.2012
Ort: New York City
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 24.11.2012 01:48
Titel

Crossover Geschäft

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Hi,

ich befinde mich jetzt seit 6 Jahren im Ausland und in der Zeit in einem Betrieb gearbeitet die folgende Dienstleistungen anbieten:

- Autofolierung sowohl beschriftung als auch wrapping
- Schaufensterbeschriftung
- Digitalprint
- Tampondruck (Werbe-streu-artikel)
- Roundprint (Trinkflaschen)
- Siebsdruck (T-Shirts, Transferdruck)

2013 möchte ich wieder nach Deutschland zurück kehren und ein ähnliches Konzept umsetzten.... ich habe hierzu ein paar fragen und hoffe das ich hier im Forum die passende Antworten finde Glaskugel

Im Internet hab ich sehr viel gelesen, nur sind folgende Fragen noch offen:

1. Für welches der oben genannte Dienstleistungen brauche ich in der BRD eine Meisterbrief (im Internet hab ich nur bei Siebdruck was von eintragung in HWK gelesen)
2. Brauch ich irgendwelche Sondergenehmigungen um das Geschäft zu eröffnen?
3. Da die Herstellung bzw die oben genannten Dienstleistungen nicht all so viel krach machen, will ich wissen ob man es in einem Mischgewerbe gebiet eröffnen kann, oder darf ich solch ein Geschäft in einem reinem Gewerbebetrieb aufmachen.
4. Im Internet stand was von Gefahrenstoffvorschrift (Lösungsmittel, Farben) ist die umsetzung schwer? Was ist zu beachten? Hier muss man die Farben/Lösungsmittel in einem Metallschrank aufbewahren. Das wars *hehe*

Für die zahlreiche Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus * Ich bin unwürdig *

Gruss


Zauberlehrling
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MagicD.

Dabei seit: 26.07.2010
Ort: Rendsburg
Alter: 57
Geschlecht: -
Verfasst Sa 24.11.2012 11:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Einen Meisterbrief brauchst du für keines deiner gewerke. Sollte der Siebdruck im Handwer angesiedelt sein, brauchst du nur 6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 in leitender Position. Wenn du in der IHK angesiedelt wirst, brauchst du nicht mal das.

Sondergenehmigungen kann ich mir nicht vorstellen, aber dazu beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nachfragen. Normalerweise nur einen Gewerbeschein.

In einem Mischgebiet sollte das kein Problem sein, aber auch hierzu nachfragen, wenn es ernst wird, manchmal hört das Amt nur "Druckerei" und denkt an anrollende und abfahrende Lastwagen in Kolonne und hunderte von Mitarbeitern, und Mengen an Sondermüll und Geruchsbelästigung. Das kann man im persönlichen Gespräch dann normalerweise ausräumen, wenn man gut vorbereitet ist.

Die Gefahrstoffvorschriften einzuhalten sollte auch kein größeres Problem darstellen, es sei denn, du willst 100e von Litern an Lösemitteln bevorraten. Ansonsten gibt es spezielle Schränke, die den Vorschriften entsprechen.

Ansonsten Viel Erfolg!
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