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Thema: Bundesadler als Vektor vom 02.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Bundesadler als Vektor
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heav
Threadersteller

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Verfasst Mi 02.06.2004 20:28
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Bundesadler als Vektor

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Wo krieg ich den Vogel als Vektorgrafik her?
Google spuckt nur Sexseiten und Clipartarchive aus.

Der begradigte wär nicht schlecht.

Eh keine Ahnung, ich hab noch nie n Shirt gemacht Lächel Ne keine Ahnung, geflockt oder so? Auflage ist eh nur 1 Exemplar. Also Plott auf keinen Fall. Ich muss ma mein Kollegen fragen, der macht ständig irgendwelche Vereinsshirts, über ne Siebdruckerei. Aber der hat die Woche Urlaub.


Zuletzt bearbeitet von McMaren am So 08.05.2005 21:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Barett

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Verfasst Mi 02.06.2004 21:32
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heav hat geschrieben:
Guckst du mal deine PNs. Haste schon lange Lächel Lächel



ey man das is ewig her
seitdem is mein postfach schon 5 mal geleert worden

aber egal hier isset:

www.homepages.at/barett/adler.AI

und wehe jetz kommt "das geht nich", eben gings noch Lächel


achso, sach bescheid wenn du's hast, dann kann ich's wieder runterlöschen. sonst liegt das wieder ewig, kenn mich ja Lächel


Zuletzt bearbeitet von Barett am Mi 02.06.2004 21:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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heav
Threadersteller

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Verfasst Mi 02.06.2004 21:35
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Geht doch Lächel

Sehr sehr geil geworden, dickes Dankeschön! *zwinker*
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Barett

Dabei seit: 24.02.2003
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Verfasst Mi 02.06.2004 21:36
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kein problem Lächel
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heav
Threadersteller

Dabei seit: 10.02.2004
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Verfasst Do 03.06.2004 15:55
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Ich hab eben ne Antwort vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erhalten:


Leider kann ich Ihnen dennoch den gewünschten Adler nicht als Grafik zur
Verfügung stellen, da es sich um ein Hoheitszeichen handelt.

Zu den Hoheitszeichen des Bundes gehören das Wappen des Bundes, der
Bundesadler und die Dienstflagge des Bundes.

...
...

Jede Verwendung dieser Hoheitszeichen ist amtlichen Stellen des Bundes
vorbehalten. Die Verwendung durch eine nichtstaatliche Stelle zu
privatwirtschaftlichen Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt
in besonderem Maße in der Werbung.


Ein unbefugtes Benutzen liegt vor, wenn der Anschein einer "amtlichen"
Benutzung entstehen kann, eine Erlaubnis des Bundesverwaltungsamtes fehlt,
oder wenn die Verwendung nicht sozialadäquat erscheint. Die Anzeige der
missbräuchlichen Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes kann durch Dritte
wie Behörden, Unternehmen und Privatpersonen erfolgen.



Das hieße, ich könnte jeden Anzeigen, der irgendwo z.B. eine Deutschlandflagge hinpinselt?
Was fürn Schmonzes.. *ha ha* *ha ha*
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Do 03.06.2004 15:59
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Nein, nicht du.
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heav
Threadersteller

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.06.2004 16:02
Titel

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Die Anzeige der missbräuchlichen Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes kann durch Dritte
wie Behörden, Unternehmen und Privatpersonen erfolgen.



Ja was jetzt? Die Alte die das geschrieben hat wird sich wohl auskennen?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.06.2004 16:10
Titel

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Ja, stimmt - hast recht.

Du zeigst ja nur den Missbrauch an. Was dir nix bringt.
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