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Dabei seit: 06.11.2006
Ort: Lower Bavaria
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.05.2009 12:19
Titel
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Außenwerbung darf nur bis zu einer gewissen Größe (liegt im Ermessen der Stadt-, Orts- oder Gemeindeverwaltung) frei betrieben werden. In meiner Heimatgemeinde ist eine Genehmigung ab einem halben Quadratmeter Größe erforderlich.
Dies kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Es ist selbstverständlich, dass ich auf fremdem Eigentum außerdem nur mit ausdrücklicher Erlaubnis meine Werbung anbringen darf.
mfg
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