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werbeaffe
Threadersteller
Dabei seit: 20.10.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 20.10.2008 18:42
Titel FLYERALARM / Ärger bei Steuerprüfung |
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Achtung! Bei einer Steuerprüfung wird der Vorsteuerabzug bei elektronisch erstellten Rechnungen der Online-Druckerei Flyeralarm.de nicht akzeptiert.
WICHTIG! Immer sofort Originalrechnung per Post verlangen! Dazu ist eine Firma verpflichtet. Die Steuerprüfer drücken hier kein Auge zu.
Flyeralarm und viele andere Online-Druckereien bieten keine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz. Somit ist kein Vorsteuerabzug möglich. Wer dies trotzdem tut, darf mit einer fetten Nachzahlung bei der nächsten Steuerprüfung rechnen.
Der Ärger ist nun da! Wusstet Ihr das???
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.10.2008 19:03
Titel
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ist hinreichend bekannt
... nicht?
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.10.2008 19:31
Titel
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Woher weiß so'n Steuerprüfer denn, ob die Rechnung selbst ausgedruckt ist oder von der Druckerei geschickt wurde?
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.10.2008 19:37
Titel
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burnout hat geschrieben: | Woher weiß so'n Steuerprüfer denn, ob die Rechnung selbst ausgedruckt ist oder von der Druckerei geschickt wurde? |
Ich schätz es wurde digital übermittelt?
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snyda
Dabei seit: 04.02.2005
Ort: Münster
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.10.2008 19:42
Titel
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Wusste das nicht und habe in den letzten 2 Jahren noch nicht von Problemen gehört (bei ausgedruckten Rechnungen).
Seid Ihr sicher?
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werbeaffe
Threadersteller
Dabei seit: 20.10.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 21.10.2008 09:59
Titel
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Nun woher weiß der Steuerprüfer, ob die Rechnung selbst ausgedruckt ist?
Ich zitiere: "Das Internetdruckereien nicht zertifizierte Rechnungen als .pdf versenden weiss doch jeder".
Das wurde mir präsentiert:
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§14 des Umsatzsteuergesetzes
(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die
Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-
Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder
2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19.
Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338 S.
98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die
die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine
zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf
elektronischem Weg übermittelt wird.
***
Übrigens erkennt man eine selbst ausgedruckte Rechnung ganz einfach. Sie wurde nicht gefaltet :/
Die Telekom versendet elektronische Rechnungen die alle Anforderungen erfüllen.
EDIT:
snyda hat geschrieben: | Wusste das nicht und habe in den letzten 2 Jahren noch nicht von Problemen gehört (bei ausgedruckten Rechnungen).
Seid Ihr sicher? |
21.500EUR Nachzahlung machen mich sehr sicher. Nicht anfechtbar nach Rücksprache mit unserem RA.
Wohl keine Steuerprüfung in den letzten 2 Jahren gehabt.
Bitte Edit-Button benutzen! ines
Zuletzt bearbeitet von ines am Di 21.10.2008 10:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.10.2008 10:16
Titel
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Habe vielleicht 5 Rechnungen mit eher geringen Beträgen pro Jahr, die ich ich nicht per Post bekomme und die sind in den letzten ohne Beanstandungen vom Steuerberater verbucht worden.
Arbeite aber für ein größeres Unternehmen, dass die Rechnungen bislang über ihre Auslandszentrale bezahlte und daher die Rechnungen per E-Mail bekam. Jetzt zahlt die deutsche Zentrale und dort lehnte der Wirtschaftsprüfer Rechnungen per E-Mail ab. Hintergründe kenne ich nicht. Normalerweise erhalten aber auch alle Kunden die Rechnungen per Post.
Gruß
Achim
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Beluga
Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.10.2008 15:40
Titel
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Das ist jetzt aber ein Witz mit dem Falz in der Rechnung
Wir verschicken an manche Kunden die Rechnungen in einem C4 Umschlag - da ist dann auch nichts gefalzt! (weil es bei manchen so viele sind)
Und wie wollen sie dir beweisen, dass die Rechnungen selber gedruckt sind und nicht von denen? Viele Schicken ja auch nur selbstgedruckte Rechnungen raus! Und wie siehst du ne elektroische Signatur auf nem ausgedrucken Blatt???
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