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Willow Green
Threadersteller
Dabei seit: 22.11.2012
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 03.12.2012 14:41
Titel Zeitungsanzeige geschaltet - nicht zugestellt. Zahlen? |
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Hallo,
klingt vielleicht blöd, aber die Frage ist ernst gemeint. Wenn ich eine Werbeanzeige geschaltet habe, in einem monatlichen Magazin und dieses Magazin nicht an mich und meinen Ort und einen anderen Ort zugestellt wurde, muss ich dann trotzdem zahlen?
Ich würde gerne wissen, wie die Anzeige wirkt und ob der Druck gelungen ist etc. Ich kann meine Ware also nicht begutachten, muss ich jetzt trotzdem den vollen Preis zahlen?
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mo 03.12.2012 14:42
Titel
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Was sagt denn der Vertrag/AGB?
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Anzeige
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 03.12.2012 14:45
Titel
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geht es hier um einen belegexemplar das falsch zugestellt wurde? warum sollte dann die anzeige an wert verlieren und dir ein rabatt eingeräumt werden? die alternative wäre ja beim magazin anzurufen und ein noch einmal ein exemplar anfordern.
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Willow Green
Threadersteller
Dabei seit: 22.11.2012
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 03.12.2012 15:02
Titel
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Einen Vertrag gab es in dem Sinne nicht, nur eine schriftliche Abklärung per E-Mail. Ich habe lediglich die Mediadaten in Form eines PDFs, da steht aber nichts drin. AGBs kann ich zur Zeit nicht einsehen, da die Webseite nicht erreichbar ist.
Ich habe schon Kontakt zum Magazin aufgenommen vor ein paar Tagen, wo man mir sagte, dass die Verteilerin in meinem Ort kurzfristig erkrankt sei und diese das Magazin am folgenden Tag nach reicht. Das geschah nicht, also setzte ich mich noch mal in Verbindung und warte immer noch auf eine Antwort. Gerade eben habe ich noch ein zweites Mal hingeschrieben, weil keiner ans Telefon geht.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 03.12.2012 15:15
Titel
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solange die anzeige korrekt dargestellt ist, wirst du aber wohl zahlen müssen.
du brauchst natürlich für den check ein exemplar!
Zuletzt bearbeitet von am Mo 03.12.2012 15:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Basti
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.12.2012 10:25
Titel
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Ich würde behaupten, Bezahlung erst nach Einsicht eines Belegexemplar.
Schließlich muss man ja wissen ob alles richtig umgesetzt wurde und wenn einmal bezahlt ist, wird es schwer bei Reklamation nachverhandeln zu können. Von daher Zahlung nach Einsicht/erhalt des Belegexemplar.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 04.12.2012 11:11
Titel
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man erhält eine rechnung mit einem zahlungsziel. idr regel recht großzügig gewählt.
ich bezweifel sehr stark, das die zahlung an dem erhalt des exemplares geknüpft ist. denn die dienstleistung ist eine andere. reklamieren kannst du immer und jede anzeigenabteilung ist um kunden bemüht auch bei einer nachverhandlung. ein belegexemplar kann immer mal verspätet eintreffen, aber das setzt eine zahlung nicht aus.
das sind allerdings nur meine erfahrungen aus dem verlagswesen.
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Willow Green
Threadersteller
Dabei seit: 22.11.2012
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.12.2012 11:34
Titel
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Danke für Eure Antworten, mir hat Gestern die Dame vom Außendienst persönlich ein Exemplar vorbei gebracht.
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