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Thema: Nutzungsrechte eines Logos je nach Kunde vom 29.09.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Nutzungsrechte eines Logos je nach Kunde
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littbarski
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Verfasst Di 29.09.2015 22:03
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Nutzungsrechte eines Logos je nach Kunde

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Liebes Forum,

es gibt eine Frage, die in allen Foren immer wieder sehr belebte Diskussionen zur Folge hat. Leider geht es aber dabei immer nur um Arbeitszeit und Stundensatz und Ehre der Grafiker-Branche Lächel.

Mir geht es aber nur darum: Was ist die Preisspanne einer Logos, nur bezogen auf die Nutzungsrechte? Diese sollten ja unabhängig davon sein, wie groß und teuer ein Grafiker ist und wie lange er gebraucht hat, sondern sich eben an der Nutzung orientieren? Das ist zumindest mein Anfänger-Verständnis von Nutzungsrechten. Ich weiß, dass AGD etc. wunderbare Multiplikationsrechnungen anbieten, aber diese sind doch im Fall von mittleren und kleinen Kunden nicht einsetzbar (was die Nutzungsrechte angeht).

Gibt es eine Preisspanne vom spendenfinanzierten gemeinnützungen Verein über den alleine arbeitenden Kioskbesitzer um die Ecke bis zum kleineren Unternehmen mit 1 Mio. Jahresumsatz? Großkunden müssen hier nicht unbedingt wieder durchgekaut werden Lächel, weder Nike noch DB.

Oder wird das Nutzungsrecht wirklich immer an die Arbeitskosten gekoppelt? Das würde einen ja bestrafen, wenn man mal sehr schnell ein passendes Logo erstellen konnte und es akzeptiert wurde.

Danke!
Peter
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 30.09.2015 09:31
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Das Prinzip ändert sich nicht, nur weil der Kunde weniger Umsatz macht. Die Basis ist immer dein Honorar x dem Multiplikator. Und die Konzeren wollen meist die Nutzungsrechte auch umsonst haben. Da sind sich die Kunden alle recht ähnlich. Es ist zu deinem Nachteil, wenn du die Nutzungsrechte verschenkst und auch wenn du sie nicht korrekt formulierst.
Es bleibt aber deine Entscheidung Nutzungsrechte zu veräußern. Wenn aber nichts vereinbart wurde, gilt § 31 Absatz 5 UrhG, es gilt die Nutzung als eingeräumt, die zur Erfüllung des Vertragszweckes nötig ist.
 
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littbarski
Threadersteller

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Verfasst Mi 30.09.2015 10:19
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Hallo und danke für deine Antwort,

dann scheint es doch v.a. vom Honorar abzuhängen? Aber dann wäre ja der Hauptunterschied zwischen Kioskbesitzer und Deutsche Bahn ja NICHT, dass das Bahn-Logo ein bisschen öfter genutzt und gesehen wird, sondern nur, dass ich für die Bahn länger brauche. Bei Bahn + Kiosk ist das natürlich auch so.

Aber ich brauche ja nicht zwingend für einen größeren Kunden länger als für einen kleineren. Also wenn ich ein ganz einfaches Logo für einen Mittelständler mache und ein etwas komplexeres für ein Kiosk, dann wären die Nutzungsrechte beim Kiosk höher. Das scheint mir irgendwie unlogisch, v.a. wenn man sonstige Nutzungsrechte z.B. bei MFM anschaut, dort geht es ja nach Auflage etc.

Oder mal ein Extrembeispiel: Angenommen, ich hätte "zur Übung" über die Jahre einfach schon einmal ein paar Logos erstellt, noch ohne Kunden. Und dann kommt ein Kunde und will eines nutzen - hier gäbe es keine Arbeitszeit mehr im Nachhinein, sondern nur Nutzungsrechte, wie hoch setze ich die dann an?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 30.09.2015 10:43
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Deine Arbeit ist auch nicht mehr Wert, nur weil du einen Weltkonzern bedienst. Deine Arbeit hat immer den selben Wert. Oder hast du unterschiedliche Stundenhonarar immer angepasst an die Reputation des Kunden?
Was sich aber bestimmt unterscheidet, ist das Leistungsspektrum. Kiosk und Konzern haben unterschiedliche Bedürfnisse und auch Möglichkeiten.

Was dein konstruiertes Logo-Beispiel angeht, bestimmst du eben selbst was du für das Logo haben möchstest und berechnest danach die Nutzungsrechte.

Wie gesagt, das Prinzip ändert sich nicht. Du musst dir auch die Sicht deines Kunden vorstellen. Du hast einen erechneten und nachvollziehbaren Honorarpreis aber dann einen fiktiven Nutzungswert? Wo ist die Basis?

Natürlich kannst du es berechnen wie du willst und der AGD gibt lediglich Richtwerte, aber es sollte dennoch Hand und Fuß haben.
 
st5pu

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Verfasst Mi 30.09.2015 10:52
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Der Kiosk nutzt Dein Logo regional.
Die Bahn nutzt Dein Logo weltweit.

Der Kiosk nutzt Dein Logo auf einem Schild, der Speisenkarte und einer Anzeige.
Die Bahn nutzt Dein Logo auf den Zügen, in allen Werbekanälen, auf Mützen und und und.

Der Kiosk nutzt Dein Logo erst einmal für ein Jahr, da er nicht sicher ist, ob er das Jahr überlebt.
Die Bahn nutzt Dein Logo für 5 Jahre.
In beiden Fällen wird am Ende der Laufzeit miteinander geredet, wie es weiter geht.

Der Kiosk nutzt Dein Logo, dass Du so auch einem anderen in einer anderen Stadt Kiosk "verkaufst".
Die Bahn nutzt dein Logo exklusiv.

Aus diesen vier Faktoren ergeben sich die unterschiedlich hohen Nutzungsvergütungen.
Aber: Die allerwenigsten Auftraggeber verstehen das, denn "man" kennt diese von der reinen Arbeitszeit abgekoppelte Vergütung nicht. Darum ist es so schwer, Nutzungsvergütung durchzusetzen.

Bei der AGD wird mit einem Multiplikator basierend auf dem Honorar gerechnet. Das ist nur sinnvoll, wenn das Honorar nicht auf der reinen Arbeitszeit beruht.
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littbarski
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Verfasst Mi 30.09.2015 11:05
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Naja, ich habe einen "idealen" Stundensatz und eine bestimmte Höhe der Nutzungsrechte, was aber unrealistisch ist, wenn ein kleiner Verein anfragt, der sich durch Spenden finanziert. Dann gehe ich natürlich runter, und schon habe ich unterschiedliche Honorarsätze (natürlich gehe ich beim Stundensatz nur bedingt runter, aber eben bei den Nutzungsrechten). Und so trägt sich das weiter fort.

Ich komme eben ursprünglich mal aus der Fotografie, und hier berechne ich streng nach MFM, und dadurch gibt es selbstverständlich große Preisunterschiede zwischen Amtsblatt und BILD, oder Bäcker-Website und Telekom-Website.

st5pu: Gerade sehe ich noch deinen Beitrag. Genau, das ist das was ich unter Nutzungsrecht verstehe ! Lächel
Ok, dann scheint es im Logo-Gewerbe noch nicht so an der Tagesordnung zu sein, aber ich kann es ja trotzdem so anbieten... Meine Kunden verstanden es bisher immer ganz gut, v.a.: dadurch kann ich verschiedene Angebote vorlegen mit unterschiedlichen Preisen und gebe dem Kunden noch eine Auswahlmöglichkeit. Nur habe ich hier nun meine Frage reingestellt, weil ich mir unsicher bin, wleche Preisspanne man rein für die Nutzungsrechte verlangen kann. Was würdest du dem Kiosk aus deinem Beispiel rein an Nutzungsrechten abnehmen, wenn das Arbeitshonorar keine Rolle spielen soll dabei?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 30.09.2015 12:05
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Auch bei einem Logo bestimmt der Umfang der Nutzungsrechte den Multiplikator. Der Umfang bei der Bild ist eben höher als bei dem Amtsblatt.
 
littbarski
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Verfasst Mi 30.09.2015 13:15
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ok, das ist richtig mit dem Multiplikator, dass er variabel ist. Aber natürlich verwässert dieser Effekt ganz schön, weil es ja trotzdem noch auf der Arbeitszeit beruht. Wenn ich fürs Kiosk 4x so lange gebraucht habe wie für den Mittelständler, dann kann der Multiplikator für die Nutzungsrechte da nicht mehr alles geradebiegen. Insgesamt scheint mir das alles ein bisschen mathematikgläubig mit dem Multiplikator für Nutzungsrechte. Wie gesagt, mein Menschenverstand sagt mit eben, dass ich fürs Kiosk einfach viel weniger Nutzungsrechte abrechnen kann. Das Thema Logo scheint mir ein Schnittbereich zwischen (Grafik)Design und Kunst, also Arbeitszeitmodell vs. Urhebermodell.
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