Dabei seit: 08.08.2006 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Di 08.08.2006 20:06 Titel
Mehrer Fragen zu einer Werbeidee
Hallo bin auf der Suche nach Antworten von erfahrenen Leuten, die zu folgendem vielleicht etwas sagen können. Vielleicht einfach auch nur ein paar Tipps geben.
Bin selbständig mit der Gestaltung von Druckmedien und habe mir für einen Versandhandel (BRD weit auf jeden Fall), der sich in der Stadt in welcher ich wohne befindet, folgendes ausgedacht und gestaltet:
1. Einen Zusatz zu dem schon vorhandenen Firmenlogo, welches das umfangreiche Spektrum Ihres Angebotes farblich und symbolisch wesentlich besser präsentiert!
2. Dieser Versandhandel verschickt tagtäglich schätzungsweise 100 te von Packeten mit DHL oder eigenen Lieferwagen in unbedruckten braunen Versandkartons auf die Reise. Hierfür habe ich eine Versandverpackung mit Firmenlogo u.s.w.
entworfen.
3. Für diese Sache habe ich dann ein Konzept mit unterschiedlichen Begründungspunkten genannt, die alle für diese Werbemaßnahme sprechen.
Fragen wären jetzt, wie sicher ich mich womit ab, bevor ich diese Werbemaßnahme der Firmenführung vorstelle.
1. Der neue Zusatz des Firmenlogos? Urheberrecht oder Geschmacksmuster oder?
2. Die Gestaltung der Versandverpackung? Geschmacksmuster?
3. Dann die Vergütung beim Logo, ist eine wirkliche Aufwertung!! Wie berechne ich dieses?
4. Idee und Gestaltung der Versandverpackung, genauso, wie berechne ich dieses, wenn die Firma jahrzehntelang davon profitieren würde?
Wäre sehr dankbar für hilfreiche, event. erfahrene Antworten!!
Dabei seit: 03.05.2006 Ort: Überlingen Alter: 31 Geschlecht:
Verfasst Mi 09.08.2006 09:43 Titel
Re: Mehrer Fragen zu einer Werbeidee
Feddich54 hat geschrieben:
1. Der neue Zusatz des Firmenlogos? Urheberrecht oder Geschmacksmuster oder?
2. Die Gestaltung der Versandverpackung? Geschmacksmuster?
3. Dann die Vergütung beim Logo, ist eine wirkliche Aufwertung!! Wie berechne ich dieses?
4. Idee und Gestaltung der Versandverpackung, genauso, wie berechne ich dieses, wenn die Firma jahrzehntelang davon profitieren würde?
Ein Vorschlag:
Erstmal würde ich mich für einen Präsentationstermin Deiner Idee dort bewerben... wenn Du dafür eine Zusage bekommst, sollten die Fragen 2. (erster teil) und 3. geklärt sein, dies lässt sich meines Erachtens "normal" kalkulieren.
Zu 1.: Das Urheberrecht bleibt meines Wissens deines, lediglich das Nutzungsrecht lässt sich von deiner Seite übertragen und die Gestaltung auf Unternehmensseite geschmacksmusterrechtlich sichern.
Zu 2. (zweiter Teil): Auch hier bleibt dies bei Auftragserteilung zu klären, was wie für die Zukunft geschmacksmusterrechtlich gesichert werden soll.
Dabei seit: 08.08.2006 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 09.08.2006 13:26 Titel
Hallo Mia,
danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort!
Mich interessieren die Wege und Handlungen, wie sich jemand anderes in meiner Situation verhalten würde!
P.S. Ich weiss nicht , ob Du meine Email erhalten hast, deshalb bedanke ich mich bei Dir nocheinmal über diesen Weg!
Dabei seit: 03.05.2006 Ort: Überlingen Alter: 31 Geschlecht:
Verfasst Mi 09.08.2006 13:52 Titel
hallo claudia,
habe deine e-mail nicht erhalten... egal.
mein rechtliches laien-halb-wissen habe ich aus dem buch "recht für kreative" von galileo press, dieses wird jedes jahr neu aufgelegt und klärt so die ein oder andere frage... ich habe die 2004er version, vielleicht hat sich seither auch was verändert?!
Dabei seit: 17.08.2006 Ort: Mönchengladbach Alter: 48 Geschlecht:
Verfasst Do 17.08.2006 23:03 Titel
@feddich54,
dies soll und kann keine Rechtsberatung sein, sondern beruht auf persönlichen Erfahrungen:
1. Wenn Du jemand unaufgefordert und ohne schriftlichen Auftrag Vorschläge Deiner Art machst, ist die Gefahr, dass später jemand anders (die Inhouse-Werbeabteilung?) mit einer sehr ähnlichen, aber dennoch anderen "Lösung ankommt und Du schaust in die Röhre (zumal die "Idee" braune Kartons mit einem Logo oder ähnlichem zu versehen, ja nicht gerade eine eigenständige künstlerische oder sonstwie Leistung beinhaltet - bin kein Jurist, würde aber eine Schutzwürdigkeit als sehr gering ansehen,m gleichermaßenb bei einem vorhandenen Logo, welches Du "erweitert oder optimiert" hast - wer sagt, dass das erlaubt ist, wenn es einen Urheber für das Ursprungslogog gibt? Je nach dessen Vertrag darf nicht mal ein Pinselstrich verändert werden).
2. Um dich "einigermaßen" vor Missbrauch Deiner Ideen zu schützen, wäre die Hinterlegung Deines Konzeptes VOR Präsentation beim Kunden bei einem Notar (kostet) oder einer Hinterlegungsstelle eines passenden Berufsverbandes (Mitgliedschaft kostet auch) sinnvoll.
3. Wenn Du mit denen noch keinen Vertrag hast, aber Geld mit denen verdienen willst: Bemüh Dich um einen Auftrag. Und sei es, dass Du für ein "Taschengeld" den SCHRIFTLICHEN Auftrag bekommst, für diese Firma bessere Kommunikations- und Werbemöglichkeiten zu eruieren und ihnen dann als Konzept vorzustellen. Wenn Du dann noch die Kohle hast und Dir sicher bist, dass Du bei einem Urheberrechtsstreit durchkommen wirst, hinterlege das Konzept vor Präsentation dennoch.
Nur dann hast Du irgendetwas in der Hand, worauf Du - mit etwas Glück - bauen kannst, wenn sie die Sachen später von Dir abkupfern.
Unfaire Kunden finden leider fast immer einen Weg, uns Ideen-Dienstleister über den Leisten zu ziehen.
Dabei seit: 08.08.2006 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst So 20.08.2006 13:37 Titel
Hallo Sekomm, danke für Deine Empfehlungen! Habe eigentlich die gleichen Überlegungen gehabt und werde es jetzt über einen dafür zuständigen Rechtsanwalt/ Notar laufen lassen. Wie gesagt danke für Deine Tipps!
MfG Claudia
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