Autor |
Nachricht |
Mac
Threadersteller
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
|
Verfasst Di 24.10.2006 16:05
Titel Briefpapier für einen Verein |
|
|
Tag zusammen,
weiß jemand zuuufällig, welche Angaben auf einem Briefpapier stehen müssen?
Und zwar für einen e.V. mit Sitz in Luxemburg?
|
|
|
|
|
Opus
Dabei seit: 21.08.2006
Ort: 784xx und 104xx
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 25.10.2006 18:44
Titel
|
|
|
Spenden-Konto muss schon mal drauf stehen...
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Mac
Threadersteller
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 25.10.2006 18:46
Titel
|
|
|
Du bist echt ein Schlaumichele ...
Ich dachte eher an solche Angaben wie Vereinsvorsitzender, HRB (oder was ein Verein hat etc)..
|
|
|
|
|
LadyJay
Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 27.10.2006 13:10
Titel
|
|
|
Verein XY
Vorstand i. S.d. d. § 26 BGB
Max Mustermann (Vorsitzender)
Maria Musterfrau (stellv. Vorsitzende)
Adresse des Vereins (wenn vorhanden)
Konto:
Sparkasse Musterstadt
BLZ 123456
Kto 9876543
So gibts das bei vielen Vereinen... aber es ist nicht vorgeschrieben
Anonsten rechtlich hab ich nur folgendes gefunden:
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz eingetragener Verein (§ 65 BGB). Der Verein ist damit rechtsfähig und eine juristische Person geworden. Der Zusatz "eingetragener Verein" muß in deutscher Sprache geführt werden, selbst wenn der Vereinsname in einer fremden Sprache gewählt ist. ... Der Verein ist zur Führung des Zusatzes eingetragener Verein oder e.V. verpflichtet - BayObLGZ 1987, 161 (171). Sie ist auch dringend zu empfehlen. Läßt der Verein nämlich diesen Zusatz weg, können der Verein nach § 826 BGB wegen Irreführung des Verkehrs und die für den Verein Handelnden für Schulden des Vereins persönlich nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung in Anspruch genommen werden.
Zuletzt bearbeitet von LadyJay am Fr 27.10.2006 13:12, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Fr 27.10.2006 15:25
Titel
|
|
|
LadyJay hat geschrieben: | Verein XY
Vorstand i. S.d. d. § 26 BGB
Max Mustermann (Vorsitzender)
Maria Musterfrau (stellv. Vorsitzende) |
Das würde ich weglassen - es sei denn, es ist sicher, dass der Vereinsvorstand auf absehbare Zeit im Amt bleibt. Je nach Satzung eines Vereines kann der aber auch oft wechseln, weil neu gewählt wird. Dann müsste jedesmal nachgedruckt werden. Für den Drucker gut, für einen kleinen Verein eher nicht.
c_writer
|
|
|
|
|
Mac
Threadersteller
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 27.10.2006 15:41
Titel
|
|
|
Das mag ja alles sein, aber für Luxemburg??
Da kann jaa alles ganz anders sein.
Der Hinweis auf den Vorstand wäre in diesem Fall so gar sinnig,
den wegzulassen, da die Jungs rotieren (auf den Plätzen)..
|
|
|
|
|
LadyJay
Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 27.10.2006 16:32
Titel
|
|
|
bin kein printmensch, also denk ich an sowas mit dem drucken und so nicht...
*g*
mh.. würd vielleicht an deiner stelle mal in nem rechtsanwaltforum oder so nachfragen...
die können dir bestimmt weiterhelfen, da hab ich auch den rechtshinweis von deutschland her
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
angebot für gemeinnützigen verein
klassisches vs. neues Medium für Verein
Logo, Visitenkarte, Briefpapier
|
|