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Lumori
Threadersteller
Dabei seit: 18.01.2007
Ort: Niedersachsen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 03.02.2007 10:55
Titel Betreff Papiermailing |
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Habe folgende Frage:
Ich plane ein schriftliches Mailing. Es geht dabei um ein Zeitungsprojekt, welches neu in der Region vertrieben werden soll.
Hierdrin sollen Unternehmen die möglichkeit haben sich immer in 4c und mit einer Preisersparniss von bis zu 55% im Anzeigenpreis, gegenüber ortsansässigen Zeitungen zu präsentieren.
Nun die Frage: Darf ich als Betreffzeile folgendes nennen?
Sind Dir Inserate in Zeitung A, Zeitung B und Zeitung C auch noch zu teuer?
Die Zeitungen A-C sind die bekannten ortsansässigen Zeitungen, die ich agressiv beim Namen nennen möchte.
Da die Ersparnis Tatsache ist verstoße ich doch nicht gegen den unlauteren Wettbewerb, oder?
Vielen Dank für Tips und Anregungen.
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Sa 03.02.2007 11:46
Titel
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au weh...
wie immer gilt - rechtsverbindlich wird dir hier keiner was sagen.
aber wenn ich mir das so vorstelle, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass der anzeigenpreis des neuen projekts absolut gesehen, günstiger sein wird.
wird der anzeigenpreis allerdings gewichtet (reichweite oder andere parameter) beurteilt, dann kannst du mit deiner aussage ein problem bekommen.
wenn du pech hast, darfst du dann deine betreffzeile mit sternchentext zur erklärung versehen...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 03.02.2007 13:54
Titel
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ich würd mich da auch auf jeden fall mit nem anwalt absichern. sowas kann sonst schnell ganz teuer werden, wenn sich die alteingesessenen auf den schlips getreten fühlen. vergleichende werbung ist in deutschland zwar erlaubt - aber man muss das alles recht mit vorsicht genießen, weil's da halt wirklich viele vorschriften und gesetze zu beachten gibt.
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