Jessman
Moderatorin
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: Regensburg
Alter: 25
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.08.2006 13:24
Titel Veröffentlichung der praktischen Prüfungen |
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| Der ZFA hat geschrieben: | In der Persönlichen Erklärung, die jeder Azubi mit den
Prüfungsunterlagen unterschreiben muss steht:
..."Mir ist bewusst, dass die mir überreichten Prüfungsaufgaben und
-unterlagen nur zur Absolvierung meiner eigenen Prüfung übergeben
wurden. Eine Veröffentlichung ... ohne Genehmigung des ZFA ist daher
nicht zulässig und stellt einen Urheberrechtsverstoß dar. Auch eine
Weitergabe der Prüfungsunterlagen und -ergebnissse ist mir untersagt."
Dieser Inhalt schließt auch Bewerbungen ein. Es ist nachzuvollziehen,
dass Prüfungsergebnisse als Referenz der Bewerbungsmappe hinzugefügt
werden sollen. Aber auch hier ist zu beachten, dass die Prüfung
bundesweit abgeschlossen sein muss und dass eine Genehmigung des ZFA
vorliegt.
Anmeldungen unter:
http://www.zfamedien.de/ausbildung/mediengestalter/pruefungen/auswertung.php |
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