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Thema: Schulinhalte ins Berichtsheft? vom 29.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Schulinhalte ins Berichtsheft?
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Waschbequen
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Verfasst Di 29.03.2005 13:24
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aka hat geschrieben:
mcbethy hat geschrieben:
Macht ihr jetzt so einen Wind aufgrund der Zwischenprüfung Mitte April?
Bei mir stand gar nicht in der Einladung, dass ich es mitnehmen soll. Also tu ich das selbstverständlich auch nicht.


mitnehmen musst du es AUFJEDENFALL!!
ansonsten wirst du nicht zut prüfung zugelassen!

und zum thema "wind um die ZP"
wenn man die unterrichtshalte bei der AP im berichtsheft stehen haben muss (was ich aber auch nicht weiß) dann sollten sie wohl auch jetzt schon drin stehen....mh? ...logische konsequenz *hehe*

Erzähl nicht sone Scheiße hier.

Mitgenommen werden muss, was in der Einladung steht. Wenn bei mcbethy nichts davon drin steht bzw. stand, dann muss sie es auch nicht mitnehmen. Zur Info: während meiner gesamten Ausbildung wollte nie jemand das Berichtsheft sehen.

Das ist alles Sache der jeweiligen IHK, und ist erfahrungsgemäß von Region zu Region unterschiedlich. Je nachdem, wie genau es die Leute nehmen.
 
DeepDarkOcean

Dabei seit: 19.03.2005
Ort: Burgstädt
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Verfasst Di 29.03.2005 13:27
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=) ich schreib die Inhalte auch nur aus den klassenbuch ab.

Aber so wirklich guckt da keiner in der schule drauf...
lediglich soll das auch als Absicherung für einen selbst dienen. Irgendwie kannst dann halt klagen, weil du nur das geprüft werden kannst, was du vermittelt bekommst *zwinker* Der Arbeitgeber/ Schule ist dazu verpflichtet dir bestimmte Inhalte zu vermitteln.
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aka
Threadersteller

Dabei seit: 01.08.2003
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Verfasst Di 29.03.2005 13:27
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mcbethy hat geschrieben:
Wieso?
In der Einladung stand nur, dass ich meinen Personalausweis und die Einladung mitnehmen soll. Keine Rede vom Berichtsheft. Die können mich nicht von der Zwischenprüfung ausschließen, wenn sie das nicht explizit in die Einladung reinschreiben, dass es auf jeden Fall vorzuzeigen ist.


ich weiß jetzt leider nicht auswendig was in meiner einladung steht, aber es ist fakt, dass du es mitnehmen MUSST!
es ist eigentlich allgemein bekannt, dass man zu jeder prüfung das berichtsheft vorlegen muss. ob deins geprüft wird ist ne andere sache, da das immer nur stichprobenartig abläuft! aber dabeihaben musst du es definitiv! frag den rest wenn du es nicht glauben willst!
ich würde es jedenfalls an deiner stelle nicht riskieren!
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mcbethy

Dabei seit: 02.12.2002
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Verfasst Di 29.03.2005 13:32
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ICH weiß, was in meiner Einladung steht. Und da steht nichts von Berichtsheft. Sonst hätte ich das hier nicht gepostet.
"Allgemein bekannt" ist ja wohl auch keine Aussage, die Hand und Fuß hat. Die IHK kann ja schlecht sagen: "das ist aber allgemein bekannt, weiß doch jeder. Pech gehabt, Sie können nicht teilnehmen."
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Sarah

Dabei seit: 08.03.2005
Ort: Wagenfeld :)
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Verfasst Di 29.03.2005 13:32
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Ich denk mal du meinst auch nur allgemein, nich wegen der ZP, oder?
Ich habs näml auch nie gemacht... werds wohl auch nich mehr nachholen... wie auch!?
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Waschbequen
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Ort: -

Verfasst Di 29.03.2005 13:33
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aka hat geschrieben:
* Ich will nix hören... * sei mal ein bisschen entspannter, ja?
was soll denn dieser ton!?

sorry, aber in NRW gilt das halt überall!
kann ja nicht ahnen, dass das überall verschieden ist!
und außerdem hätte es auch sein können, dass die gute dame das übersehen hat!

entschuldige bitte, dass ich mich eingemischt hab!
* Ich bin ja schon still... *

echt ne frechheit mich hier so anzufahren!

Die Frechheit ist, dass du hier sone Scheiße verbreitest, ohne mal drüber nachzudenken. Selbst wenn das in NRW so wäre, was ich mal bezweifle, da es jede IHK und HWK für sich entscheiden kann, dann würde das für sie in Hamburg keine Rolle spielen.

Also entspann du dich, und behalt dein Unwissen für dich! Danke.
 
aka
Threadersteller

Dabei seit: 01.08.2003
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.03.2005 13:41
Titel

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Waschbequen hat geschrieben:
aka hat geschrieben:
* Ich will nix hören... * sei mal ein bisschen entspannter, ja?
was soll denn dieser ton!?

sorry, aber in NRW gilt das halt überall!
kann ja nicht ahnen, dass das überall verschieden ist!
und außerdem hätte es auch sein können, dass die gute dame das übersehen hat!

entschuldige bitte, dass ich mich eingemischt hab!
* Ich bin ja schon still... *

echt ne frechheit mich hier so anzufahren!

Die Frechheit ist, dass du hier sone Scheiße verbreitest, ohne mal drüber nachzudenken. Selbst wenn das in NRW so wäre, was ich mal bezweifle, da es jede IHK und HWK für sich entscheiden kann, dann würde das für sie in Hamburg keine Rolle spielen.

Also entspann du dich, und behalt dein Unwissen für dich! Danke.




was soll denn das!?
ich hab echt den eindruck, dass wir hier im kindergarten sind!

wieso machst du mich deswegen so blöd an!?
ich habe lediglich mein wissen verbreitet, das für NRW DEFINITIV stimmt....und ich finde es echt kacke, dass du selbst DAS jetzt noch in frage stellst! genauso wie MC... scheinbar sicher ist, dass es bei ihr in hamburg nicht drin steht weiß ich, dass es bei uns pflicht ist und wenn es in hamburg anders ist, dann tut es mir leid und ich entschuldige mich für die fehlinformation....(die in NRW keine ist!)!

allerdings hast DU damit mal gar nix zu tun!

danke für deine völlig unnötige rumkackerei!
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Waschbequen
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Ort: -

Verfasst Di 29.03.2005 13:47
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Nimms nicht persönlich. Das Problem ist einfach, dass hier jedes halbe Jahr jemand meint sein Unwissen verallgemeinert verbreiten zu müssen. Du hast geschrieben das das Berichtsheft Zulassungsvoraussetzung für die ZP ist. Das ist falsch. Ebenso bezweifle ich, dass du weißt, wie das jede einzelne IHK/HWK in NRW handhabt.

Um die Fakten nochmal zusammenzufassen:

- Wenn in der Einladung steht, dass ihr euer Berichtsheft mitbringen müsst, dann müsst ihr das auch. Ohne Wenn und Aber.
- Wenn nichts davon drin steht, dann muss es auch nicht mitgebracht werden.
- Wer sich unsicher ist, möge bitte bei seinem Zuständigen Berater anrufen und ihn selbst fragen. Für gewöhnlich geben die da bereitwillig Auskunft.

Und bitte tut allen anderen Prüflingen den Gefallen, und verallgemeinert die auf euch bezogenen Gegebenheiten nicht! Denn was bei der IHK Köln gilt, muss bei der HWK Köln nicht mehr gelten.
 
 
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