Dabei seit: 19.07.2007 Ort: SLZ / HEF Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 30.05.2008 18:59 Titel
gilt der prüfungs-tag als urlaubs-tag?
wenn ich nach der theoretischen prüfung nicht noch mal in betrieb gehe, wird mir dann ein tag urlaub abgezogen? ich sollte vielleicht noch dazu erwähnen, dass ich 4 std fahren würde von berufsschule zum betrieb..
und während der praktischen prüfung ist man doch den ganzen tag im betrieb - wäre es rechtens diesen dann als "urlaub" einzuloggen? kennt sich da jemand rechtlich aus?
Dabei seit: 26.05.2004 Ort: zwischen Köln und D'dorf Alter: 45 Geschlecht:
Verfasst Fr 30.05.2008 19:00 Titel
Für die Prüfung bist du freizustellen. Ohne Urlaub abzuziehen. Nach der Prüfung bist du allerdings verpflichtet, zur Arbeit zu fahren. Das du 4 Stunden wegwohnst, dafür kann ja dein Arbeitgeber nix.
Dabei seit: 19.07.2007 Ort: SLZ / HEF Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 30.05.2008 19:37 Titel
ah, danke..
ich hatte mal gehört, dass man nicht in den betrieb muss, wenn der weg dahin bedeutend länger ist, als die zeit die man dann noch arbeitet (z.b. 2 stunden fahrtzeit, wenn man dann noch 20 minuten arbeiten müsste..) weil der weg von berufsschule zum betrieb mit zur arbeitszeit gerechnet wird..
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