Autor |
Nachricht |
renejuz
Threadersteller
Dabei seit: 08.12.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 29.06.2009 09:25
Titel Ergebnisse und Zeugnis erhalten - und jetzt? |
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hallo
habe am wochenende meine unterlagen von der handwerkskammer zu gesand bekommen.
habe das meinem chef vorgelegt.
eigentlich bin ich davon ausgegangen, das mit dem erhalt der ergebnisse, dem zeugnis und dem gesellenbrief
die ausbildung vorbei ist.
mein chef macht keine richtigen anstalten dazu stellung zu nehmen.
ich bin mir aber 100% sicher, das ich nicht übernommen werde, da ich oft mit meinem chef aneinander geraten
bin und dieser mich anfang des jahre kündigen wollte - aber ohne erfolg.
meine frage: muss ich die restlichen 2 tage des junis arbeiten?
ist heute sofort schluss?
ich habe da jetzt leider keinen durchblick.
mein chef gibt mir keine auskunft.
danke im voraus für eventuelle antworten
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choise
Dabei seit: 01.02.2007
Ort: Würzburg
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mo 29.06.2009 09:35
Titel
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sofort weggehen.
wenn dein chef weiss, dass du bestanden hast (du hast ihm ja die schriftlichen sachen dazu vorgelegt) und du weiterarbeitest geht ihr einen mündlichen vertrag ein, soll heissen, du hast dann eine ganz normale kündigungsfrist und wirst (achtung halbwissen) auch wie ein normaler ausgelernter bezahlt (an die tariflöhne angepasst)
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mo 29.06.2009 09:46
Titel
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stimmt. - einfach mal die forensuche bemühen.
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toxic_kittie
Dabei seit: 22.02.2008
Ort: Giessen
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 29.06.2009 09:46
Titel
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Nein, musst Du nicht. Mit erhalt des Zeugnisses bist Du kein Azubi mehr und dementsprechend gilt der Vertrag auch nicht mehr. Ich hatte im Winter meine Prüfung und hatte auch am (glaube) 12.2. meinen letzten Arbeitstag. Bekommst dann zwar die 2 Tage nicht bezahlt, aber ich denke das ist kein Weltuntergang
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dhn
Dabei seit: 18.02.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 29.06.2009 10:15
Titel
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toxic_kittie hat geschrieben: | Nein, musst Du nicht. Mit erhalt des Zeugnisses bist Du kein Azubi mehr und dementsprechend gilt der Vertrag auch nicht mehr. Ich hatte im Winter meine Prüfung und hatte auch am (glaube) 12.2. meinen letzten Arbeitstag. Bekommst dann zwar die 2 Tage nicht bezahlt, aber ich denke das ist kein Weltuntergang |
Das Arbeitsverhältnis gilt nur als beendet, wenn dein Chef dir das vor dem Bestehen der Prüfung explizit mitteilt. Äußert er sich nicht zum weiteren Vorgehen, gilt ein stillschweigender Vertrag und du gehst in ein unbefristestes Arbeitsverhältnis über. Das ist rechtlich ganz genau geregelt. Bei einer Kündigung muss er die normalen Kündigungsregelungen einhalten.
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rixxor
Dabei seit: 28.01.2004
Ort: Dortmund
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 29.06.2009 10:30
Titel
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... sofern er damit auch einverstanden ist. wenn er kein bock mehr hat da zu arbeiten kann er sich auf die socken machen und feiern gehen. mit dem erhalt der schriftlichen ergebnisse ist die ausbildung beendet.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
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Verfasst Mo 29.06.2009 11:11
Titel
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dhn hat geschrieben: | toxic_kittie hat geschrieben: | Nein, musst Du nicht. Mit erhalt des Zeugnisses bist Du kein Azubi mehr und dementsprechend gilt der Vertrag auch nicht mehr. Ich hatte im Winter meine Prüfung und hatte auch am (glaube) 12.2. meinen letzten Arbeitstag. Bekommst dann zwar die 2 Tage nicht bezahlt, aber ich denke das ist kein Weltuntergang |
Das Arbeitsverhältnis gilt nur als beendet, wenn dein Chef dir das vor dem Bestehen der Prüfung explizit mitteilt. |
Quatsch!
Alles richtige ist längst gesagt.
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dhn
Dabei seit: 18.02.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 29.06.2009 11:35
Titel
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type1 hat geschrieben: | dhn hat geschrieben: | toxic_kittie hat geschrieben: | Nein, musst Du nicht. Mit erhalt des Zeugnisses bist Du kein Azubi mehr und dementsprechend gilt der Vertrag auch nicht mehr. Ich hatte im Winter meine Prüfung und hatte auch am (glaube) 12.2. meinen letzten Arbeitstag. Bekommst dann zwar die 2 Tage nicht bezahlt, aber ich denke das ist kein Weltuntergang |
Das Arbeitsverhältnis gilt nur als beendet, wenn dein Chef dir das vor dem Bestehen der Prüfung explizit mitteilt. |
Quatsch!
Alles richtige ist längst gesagt. |
Wir haben nur aneinander vorbei geredet, bin von der Position des Chefs ausgegangen. Wenn er nicht weiter da arbeiten will, dann braucht er das natürlich auch nicht. Allerdings hört sich das für mich nicht so an.
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