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Thema: Das Berichtsheft... vom 17.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Das Berichtsheft...
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fritzly

Dabei seit: 06.10.2006
Ort: NDK
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.03.2007 14:54
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Habe morgen Zp und ich muss mein Berichtsheft vorlegen. Doch 3 Monate hat mir mein Ausbilder noch nicht unterschrieben, soll ich das am besten noch heute beim Ausbilder vorlegen, oder ist das nicht so schlimm.
Der rest ist ja unterschrieben?
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mrs.vole

Dabei seit: 18.05.2006
Ort: Bayreuth
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.03.2007 15:04
Titel

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Du solltest es auf jedem Fall noch unterschreiben lassen. Die Wahrscheinlichkeit dass die sich das gar net anschauen ist zwar hoch, aber falls doch, dann muss es unterschrieben sein. Theoretisch gesehen sollte der Ausbilder das ja jede Woche machen. Unter anderem auch um zu sehen was Du so tust.
(bei mir ist aber noch gar nichts unterschrieben. ich führs nömlich am rechner und muss es heute dann erstmal ausdrucken Grins )


Zuletzt bearbeitet von mrs.vole am Mi 21.03.2007 15:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Hendrik Dittmann

Dabei seit: 21.03.2007
Ort: Prenzlau
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.03.2007 17:54
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Ich oute mich mal als Prüfer *zwinker*

Von daher kann ich Euch sagen, das zumindest ich und die Kollegen in unserem Kammerbezirk sehr wohl nach dem Berichtsheft fragen, auch während der Zwischenprüfung, obwohl es dort keine sonderliche Relevanz hat.

Das Berichtsheft sollte vollständig und auch vom Ausbilder gegengezeichnet sein.

Ansich ist es überflüssig, dient aber zu Eurem Schutz!

Ich selbst hatte das Beispiel, dass ein Prüfling, auch die 3. Nachprüfung nicht bestanden hatte.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, jedoch reichten die Ergebnisse bei weitem nicht aus, um den Facharbeiter zu bestehen.
Nun war die Frage wie weiter. 4 Jahre Ausbildung wurden verschenkt. Der Azubi hatte keine Perspektive. In diesem Fall ist das Berichtsheft der einzige Zeuge, aus dem man annähernd entnehmen kann, welche praktischen Inhalte und Fähigkeiten überhaupt von Ausbildungsunternehmen vermittelt wurden. Letztlich besteht ein Vertrag, der zu erfüllen ist. Wenn dieser vom Ausbildungsbetrieb nicht erfüllt werden kann, kann der Prüflig hieraus seinen Schadensersatz geltend machen.
Was jetzt aber nicht heißt, das ihr alle Euren Betrieb verklagen sollt, nur weil ihr 1x durch die Prüfung gerauscht seid. *ha ha*

Also immer schön mitschreiben und nicht erst anschließend 3 Jahre aus dem Gedächtnis unterschreiben. Das zählt in diesem Falle nämlich nicht!

Gruß Hendrik
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Natrin

Dabei seit: 31.01.2007
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.03.2007 17:55
Titel

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Ich muss noch 1 1/2 Jahre Berichtsheft schreiben nachholen *lach*
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Constantin

Dabei seit: 03.11.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.03.2007 18:03
Titel

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Natrin hat geschrieben:
Ich muss noch 1 1/2 Jahre Berichtsheft schreiben nachholen *lach*


^^

hab meins grad abgeholt *erleichtert*


Zuletzt bearbeitet von Constantin am Mi 21.03.2007 18:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Natrin

Dabei seit: 31.01.2007
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.03.2007 18:04
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Ich hol mir die einfach von meinen Mitschülern :p
Selber schreiben is mir fremd Grins
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Couper

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: AC - M
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.03.2007 18:27
Titel

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Was ist das eigentlich genau, diese "Berichtsheft"? * Ich geb auf... *

hät ich doch nur mal nen chef den sowas interessiert und mich zumindest monatlich daran errinern würde *ha ha*
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may-su

Dabei seit: 02.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 21.03.2007 19:02
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hallo,

hab da mal ne frage wegen dem berichtsheft.
mein chef hat es nicht unterschrieben (1 1/2 jahre), ich werde es aber trotzdem zu der prüfung mit nehmen.
kann ich dann trotzdem an der abschlussprüfung teilnehmen?
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