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tennis
Threadersteller
Dabei seit: 07.06.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 02.07.2004 12:00
Titel Berufsschule |
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Ist es für einige von Euch auch unerträglich zur Berufsschule zu gehen?
Die Frage ist, inwiefern die schulischen Leistungen dann doch in Verbindung
mit der Zulassung zur Prüfung stehen. Hat jemand seine Ausbildung beendet
obwohl er kaum zur BS gegangen ist?
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MiethkesFrau
Dabei seit: 13.11.2003
Ort: Irgendwo im Nirgendwo
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 02.07.2004 12:10
Titel Re: Berufsschule |
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tennis hat geschrieben: | Ist es für einige von Euch auch unerträglich zur Berufsschule zu gehen?
Die Frage ist, inwiefern die schulischen Leistungen dann doch in Verbindung
mit der Zulassung zur Prüfung stehen. Hat jemand seine Ausbildung beendet
obwohl er kaum zur BS gegangen ist? |
Ich denke, auf diese Frage muss man nicht antworten, oder?
Was hast du eigentlich in den Jahren bis jetzt gemacht?
Wenn du nen bestimmten Prozentstz fehlst, bist du raus.
Außerdem bekommst du auch nen Abschlusszeugnis, auf dem die Noten und Fehltage stehen...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 02.07.2004 12:15
Titel
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theoretisch kannst du deine ausbildung auch ohne bs beenden. du kannst dich von der bs befreien lassen (mit zustimmung deines ausbildungsbetriebs) und kannst die prüfung dann als "externer" ablegen. ob das nun aber noch geht wenn du die bs schonmal besucht hast kann ich dir nicht beantowrten. eine mitazubine von mir damals ist nicht zur bs gegangen und hat die prüfung trotzdem gemacht...
ob´s sinnvoll ist nicht zur berufschule zu gehen ist wieder ne andere sache. gelernt hab ich in der bs auch net so wirklich viel, dafür kann man aber den austausch mit seinen klassenkameraden pflegen und man kann mal 1 tag vom betrieb abschalten... das ist doch im grunde auch nicht so zu verachten...
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Barett
Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Fr 02.07.2004 12:17
Titel
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also ich würde auf die berufsschule nicht verzichten wollen. ich hab meine ausbildung schon hinter mir (zum glück ) und hab in 'nem betrieb gelernt, wo.. naja, da wurd halt nich wirklich gelernt. das war eigentlich keine ausbildung sondern n besseres praktikum. und ohne bs hätte ich diese ausbildung niemals bestanden.
außerdem war's bei uns eigentlihc immer lustig, und ich würde nicht auf ne geile klasse verzichten wenn ich die wahl hätte. allein das man nen tag ruhe vom betrieb hat wär für mich schon 'n grund, zur bs zu gehn.
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 02.07.2004 12:18
Titel Re: Berufsschule |
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tennis hat geschrieben: | Ist es für einige von Euch auch unerträglich zur Berufsschule zu gehen?
Die Frage ist, inwiefern die schulischen Leistungen dann doch in Verbindung
mit der Zulassung zur Prüfung stehen. Hat jemand seine Ausbildung beendet
obwohl er kaum zur BS gegangen ist? |
ja, hier!
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 02.07.2004 12:21
Titel Re: Berufsschule |
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tennis hat geschrieben: | Ist es für einige von Euch auch unerträglich zur Berufsschule zu gehen?
Die Frage ist, inwiefern die schulischen Leistungen dann doch in Verbindung
mit der Zulassung zur Prüfung stehen. Hat jemand seine Ausbildung beendet
obwohl er kaum zur BS gegangen ist? |
Die Berufsschule hat mit den Prüfungen (sowohl Zwischenprüfung als auch Abschlussprüfung) nichts zu tun. Die einzige Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Teilnahme (und wirklich nur die Teilnahme, theoretisch kannst du da auch nen leeres Blatt abgeben) an der Zwischenprüfung.
Zudem brauchst du nicht in die Berufsschule zu gehen, wenn du deine Schulpflicht erfüllt hast (12 Schuljahre) und das 21. Lebensjahr vollendet hast.
Am Ende gibt's dann zwei Zeugnisse (sofern du in der Schule warst), eins von der Schule und eins von der IHK. Einzig relevant ist aber das IHK-Zeugnis.
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Su_si
Dabei seit: 09.04.2002
Ort: Celle
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 02.07.2004 14:10
Titel
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Zumindest in Nidersachsen gilt:
"Strukturen der beruflichen Bildung in Niedersachsen
Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten: im Betrieb und in der Berufsschule.
Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das Niedersächsische Schulgesetz. Die wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Alle Auszubildenden müssen grundsätzlich die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht." Quelle:http://www.mk.niedersachsen.de/master/C26529_N12326_I579_L20_D0.html
LG Sue
Zuletzt bearbeitet von Su_si am Fr 02.07.2004 14:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 02.07.2004 14:25
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Jo, ist dann wohl doch von Land zu Land unterschiedlich - in Bayern gilt das nicht (BayEUG)
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