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Thema: Berichtsheft zur AP vom 25.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Berichtsheft zur AP
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masterofdisaster
Threadersteller

Dabei seit: 18.12.2003
Ort: Erfurt
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 08:15
Titel

Berichtsheft zur AP

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Ein herzerfrischendes MOIN MOIN,

ich habe festgestellt das das Thema Berichtsheft ein ziemlich heiß diskutiertes Thema ist.
Und bevor mich jetzt alle doff machen von wegen "Suche" und "ähnliche Themen", gleich mal vorweg das ich beide Funktionen ausgiebig genutzt habe. Nur leider habe ich keine Antowrt gefunden die mich zufrieden stellt. Sollte ich etwas übersehen habe. Sorry, aber es ist ja auch noch früh am Morgen.

So nun zu meinen eigentlichen Fragen.

1.)
Ich habe gestern von meinem Ausbildungsbetrieb meine Einladung zur AP bekommen.
Ich habe von vielen Leuten gehört, das wenn in der einladung nicht explizit drin steht das ich mein BH mit bringen soll, ich es auch nicht mitbringen muss. Das Problem ist nur das die sich nicht ganz sicher waren. Weiss es jemand von euch 100%?

2.)
Wenn ich meinen Ausbildungsnachweis mitbringen muss, muss ich ziemlich viel (seit der ZP) nachholen.
Nun stellt sich mir die Frage ob es Pflicht ist das jede Woche von meinen Ausbildern unterschrieben werden muss?

Ich sollte vielleicht noch dazusagen das ich meinen Ausbildung im Berufsbildungszentrum der HWK Erfurt mache (is ne überbetriebliche Ausbildung).

Vielen Dank schonmal und allen viel Glück bei der AP.

Mfg der Sascha


Zuletzt bearbeitet von masterofdisaster am Di 25.04.2006 08:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 08:58
Titel

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Dein BH kannst du anlassen.

Das Berichtsheft musst du mit der praktischen Prüfung abgeben.


Und ja jede Woche muss nachgeholt werden aber zum glück gibbet ja ewrite.de! Hmm...?!


Zuletzt bearbeitet von Ashton am Di 25.04.2006 08:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 09:05
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Um es noch enmal ganz klar für alle zu sagen:
Das Führen des Berichtshefts ist Bestandteil der Ausbildung und auch in der Ausbildungsordnung nachzulesen.
Das Berichtsheft muss mit der Abgabe der praktischen Arbeit bei der IHK abgegeben werden, es sei denn,
in der Einladung zur Prüfung steht ausdrücklich etwas anderes.



Hier auch einmal einen Gruß an die Kollegen Ausbilder:

Das Berichtsheft sollte zeitnah kontrolliert und unterschrieben werden.


Ashton hat geschrieben:
.....aber zum glück gibbet ja ewrite.de! Hmm...?!

Ich buche diese Aussage einmal unter: Grosser Scherz und Ironie, da rechtlich äußerst zweifelhaft..

Ich möchte ausdücklich darauf hinweisen, dass ein nicht abgegebenes oder nicht geführtes Berichtsheft ein KO-Kriterium zum Bestehender Prüfung ist! Das Berichtsheft ist selbständig zu führen.


Zuletzt bearbeitet von Mac am Di 25.04.2006 09:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 09:19
Titel

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Berufsbildungsgesetzt (BBiG) § 43, Abs. 1, Punkt 2.
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LoSz

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: Erfurt
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 09:43
Titel

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Hallo Sascha,

ich weiß ja nicht wie es die Prüfungskommision der HWK so hält. Ich schaue mir Berichtshefte ganz gerne mal bei der Prüfung an. Wenn da mal ein Tag fehlt ist es sicher nicht so tragisch. Aber 1 1/2 Jahre fallen dann doch auf.

Außerdem ist es deine Pflicht 1. das Berichtsheft ständig zu führen. 2. es unterschreiben zu lassen und 3. es zur Prüfung mit zu bringen.

Also viel Spaß noch damit!

Lothar Schmermer

(Ich hoffe ich muß bei dir nichts mehr unterschreiben?)
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Shady

Dabei seit: 13.11.2003
Ort: Bonn
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 25.04.2006 10:26
Titel

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Ein IHK Mitarbeiter aus Bonn ist mal zu mir in den Betrieb unangemeldet vorbei gekommen und hat kontrolliert ob ich auch mein Berichtsheft führe. Zum Glück hatte ich meins da gehabt, allerdings hatte unser anderer Azubi pech gehabt und musste sein Berichtsheft innerhalb einer Woche nachreichen, weil er sonst nicht zu AP zugelassen wäre. Ich habe den IHK-Mensch auch gefragt ob wir das Berichtsheft zur AP abgeben müssen, ja die werden eingesammelt.

Am besten bringen alle zur Sicherheit ihr Berichtsheft mit, auch wenn es in der Einladung nicht drin steht!!

Gruß
Shady


Zuletzt bearbeitet von Shady am Di 25.04.2006 10:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 11:46
Titel

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Nur mal so zur Info: Nach meinem Kenntnisstand brauchen Auszubildende, die von der Schule wegen nicht mehr vorhandener Schulpflicht befreit wurden, auch kein Berichtsheft mehr zu führen, da diese Verpflichtung wohl an Schulpflicht und/oder Schulbesuch geknöpft ist. War zumindest bei mir damals so...
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 12:23
Titel

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Steht im BBiG nix von drin -> Nix genaues weiß man nicht. *zwinker*
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