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Thema: Wechseln der FH? vom 19.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Studium -> Wechseln der FH?
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Kev
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Verfasst Di 19.09.2006 15:39
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Wechseln der FH?

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.....so

mir wurde schon diverse mal gesagt ich könnte /wenn ich denn dann irgendwann einen Platz habe/ die jeweilige FH wechseln,..

Ich frage mich aber jetzt grad wie das den aussieht wenn ich in Aachen oder Mainz fürs Mediendesignstudium zugelassen werde und ich gerne nach Dortmund oder Düsseldorf wechseln will (wo der Studienschwerpunkt Komm.Design ist)
Ist das denn überhaupt möglich?!

Oder der Fall FH-Köln....
Die haben ja eiene art Sonderstatus mit Ihrem zugangsvorraussetzungen,..(keine Mappe etc)
Kann Ich von dort aus auf die o.g Fhs wechseln oder ist dies nicht möglich!?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 19.09.2006 15:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
shaly

Dabei seit: 19.11.2002
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Verfasst Di 19.09.2006 16:36
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rechne ein, dass du zurückgestuft wirst. ich kenne jemanden, der aus münchen nach köln ist und vom vierten ins zweite kam.
sowas spezielles würde ich bei den fhs nachfragen. rein theoretisch kannst du wechseln, wenn die plätze in den höheren semestern frei haben (wovon ich nicht zwangsläufig ausgehen würde) und dann musst du gucken, welche scheine du wie angerechnet bekommst, wie sich die prüfungsordnungen unterscheiden usw usf...
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ventura

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Verfasst Di 19.09.2006 17:44
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und für den fall das du bafög beziehst, würde ich das vorab auch abklären, was ein wechsel inkl. rückstufung für deinen leistungsnachweis ab dem 4. semester bedeutet.

kleine anekdote dazu am rande. ich beziehe zum haupstudium kein befög mehr, weil es der fachbereich nicht geschafft hat eine hausarbeit die anfang juni eingereicht wurde zu korrigieren und klausurergebnisse nach einem monat noch immer nicht aushängen. echt irre.
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Kev
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Di 19.09.2006 20:02
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* grmbl * sowas gehört verboten,..

hatte vor kurzem was im Spiegel gelesen,....Jurastudenten die 1 JAhr (in Worten EIN Jahr!) auf Ihre Prüfungsergebnisse warten mussten und deshalb keine finanziellen Ansprüche mehr hatten,...
 
shaly

Dabei seit: 19.11.2002
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Verfasst Di 19.09.2006 20:18
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gibt es da nicht regelungen? ich meine, dass die ergebnisse bei uns binnen 6 wochen vorliegen müssten.
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
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Verfasst Di 19.09.2006 20:23
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shaly hat geschrieben:
gibt es da nicht regelungen? ich meine, dass die ergebnisse bei uns binnen 6 wochen vorliegen müssten.

Ja, gibt es. Bei uns waren es 6 Wochen.
Durchschnittliche Wartezeit bei meinen Klausuren lag bei etwa 2 bis 3 Monaten, im Einzelfall auch mal bei vier.
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ventura

Dabei seit: 07.04.2002
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Alter: 83
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 19.09.2006 20:34
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shaly hat geschrieben:
gibt es da nicht regelungen? ich meine, dass die ergebnisse bei uns binnen 6 wochen vorliegen müssten.


vermutlich ja. aber ich hab jetzt auch einfach keine zeit mich darum zu kümmern oder gar nach rechtsmitteln zu suchen.
zum einen schreib ich in zwei wochen klausuren, zum anderen muss ich mir parallel noch schnell nen job suchen um die miete zu zahlen. es geht ohnehin nicht um so viel geld, aber ich hab ja nix zurückgelgt um den ausfall so kurzfristig aufzufangen. enttäuschend ist nur wie einem das dann schulterzuckend mitgeteilt wird beim amt: oh, da haben sie jetzt aber pech! währenddessen machen die für diesen fall zuständigen vom dekanat bis mitte oktober urlaub. ich hab echt schon viel scheiß in den letzten 4 semestern erlebt, aber das setzt dem echt die krone der willkür auf.

so, ist zwar ab vom thema..aber ist ja evtl. doch nicht uninteressant. gibt einfach viele fallen in die man geraten kann, wenn man sich auf förderung verlässt.
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ventura

Dabei seit: 07.04.2002
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Alter: 83
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 19.09.2006 20:37
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M_a_x hat geschrieben:
im Einzelfall auch mal bei vier.


das ist echt wahnsinn! wuppertal?
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