mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 16:13 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Wartesemester an der Fh? vom 04.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Studium -> Wartesemester an der Fh?
Autor Nachricht
granini05
Threadersteller

Dabei seit: 06.03.2006
Ort: Halle
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 04.08.2006 12:58
Titel

Wartesemester an der Fh?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo
Ich möchte nach der Ausbildung studieren.
Jetzt ist meine Frage, ob man an Fachhochschulen (zum Bsp. bei der Studienrichtung Design) trotz
Eignungsprüfung, Wartesemester angerechnet bekommt.

[verschoben nach Studium]


Zuletzt bearbeitet von Jess am Fr 04.08.2006 17:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
..::Eisdealer

Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.08.2006 14:18
Titel

Re: Wartesemester an der Fh?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

granini05 hat geschrieben:
Hallo
Ich möchte nach der Ausbildung studieren.
Jetzt ist meine Frage, ob man an Fachhochschulen (zum Bsp. bei der Studienrichtung Design) trotz
Eignungsprüfung, Wartesemester angerechnet bekommt.


ich glaube so pauschal kann man da keine aussage treffen. vielmehr richtet sich das nach den jeweiligen kriterien der fh. ein besuch auf den webseiten des zuständigen fachbereichs der fh deiner wahl dürfte klärung bringen. oder du rufst einfach mal die jeweilige studentenberatung vor ort an.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 04.08.2006 14:25
Titel

Re: Wartesemester an der Fh?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

granini05 hat geschrieben:
Hallo
Ich möchte nach der Ausbildung studieren.
Jetzt ist meine Frage, ob man an Fachhochschulen (zum Bsp. bei der Studienrichtung Design) trotz
Eignungsprüfung, Wartesemester angerechnet bekommt.



Ich verstehe Deine Frage nicht ganz, vielleicht probiere ich mal trotzdem eine Antwort:

Bei gestalterischen Studiengängen werde i.d.R. keine Wartesemester berücksichtigt, die Mappenprüfung ist meines Wissens alleiniges Ausschlusskriterium. D.h., das derjenige mit 12 Ws genauso abgelehnt werden kann, wie derjenige mit 0ws. Ob das wirklich überall so ist, weiß ich nicht. War das Deine Frage?

Zur Errechnung der Wartesemester:
Wartesemester sind alle vollen Halbjahre, die Du ab Erwerb Deiner Fachhochschulzugangsberechtigung verbracht hast. Was Du dazwischen gemacht hast is Leitplanke. Dann ist nur noch die Frage, wann Du deine Fachhochschulzugangsberechtigung erworben hast.

Wenn Du normales Abitur gemacht hast, ist es einfach: Startdatum für Wartesemesterzählung ist nach der Zeugnisaushändigung.

Wenn du eine Fachhochschulzugangsberechtigung durch die allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreifer erworben hast, unter der Bedingung, dass diese aus einem schulischen und einem praktischem Teil besteht, wird es schwieriger: Dann ist nämlich die Frage, was hinreichend für den praktischen Teil ist: In den Verordnungen steht sinngemäß: "Ein gelenktes Praktikum oder eine Ausbildung". Wenn Du eine Ausbildung gemacht hast, ist das natürlich ungünstig, da dann erst die Fachhochschulreife als erworben gilt, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Man kann sich allerdings über eine Klage dagegen wenden, mit der Begründung, dass das erste Jahr(oder halbe, ich weiß nicht aus dem Kopf was da steht) der Ausbildung wesentlich intensiver sei, als ein gelenktes Praktikum und deshalb die Wartesemester mit dem Abschluss des ersten Jahres der Ausbildung gezählt werden müssten.
 
..::Eisdealer

Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.08.2006 01:32
Titel

Re: Wartesemester an der Fh?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

bauchbieber hat geschrieben:
granini05 hat geschrieben:
Hallo
Ich möchte nach der Ausbildung studieren.
Jetzt ist meine Frage, ob man an Fachhochschulen (zum Bsp. bei der Studienrichtung Design) trotz
Eignungsprüfung, Wartesemester angerechnet bekommt.

Wartesemester sind alle vollen Halbjahre, die Du ab Erwerb Deiner Fachhochschulzugangsberechtigung verbracht hast. Was Du dazwischen gemacht hast is Leitplanke.


so ganz leitplanke ist das aber nur dann, wenn du nicht für einen anderen studiengang eingeschrieben warst.
  View user's profile Private Nachricht senden
komixx

Dabei seit: 15.08.2006
Ort: Hessen
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.08.2006 20:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Man kann sich allerdings über eine Klage dagegen wenden, mit der Begründung, dass das erste Jahr(oder halbe, ich weiß nicht aus dem Kopf was da steht) der Ausbildung wesentlich intensiver sei, als ein gelenktes Praktikum und deshalb die Wartesemester mit dem Abschluss des ersten Jahres der Ausbildung gezählt werden müssten.


@bauchbieber: Das ist mir neu, hast du dazu nähere Infos? Habe nämlich grad heute die Absage wegen den Wartesemestern bekommen. Und das obwohl mir vom Arbeitsamt damals gesagt wurde, dass der Zeitpunkt vom schulischen Abschlusszeugnis genommen wird...
  View user's profile Private Nachricht senden
M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.08.2006 20:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

komixx hat geschrieben:
Zitat:
Man kann sich allerdings über eine Klage dagegen wenden, mit der Begründung, dass das erste Jahr(oder halbe, ich weiß nicht aus dem Kopf was da steht) der Ausbildung wesentlich intensiver sei, als ein gelenktes Praktikum und deshalb die Wartesemester mit dem Abschluss des ersten Jahres der Ausbildung gezählt werden müssten.


@bauchbieber: Das ist mir neu, hast du dazu nähere Infos? Habe nämlich grad heute die Absage wegen den Wartesemestern bekommen. Und das obwohl mir vom Arbeitsamt damals gesagt wurde, dass der Zeitpunkt vom schulischen Abschlusszeugnis genommen wird...


Jau, und nachdem die Klage dann durch alle Instanzen ist, hat man die Wartesemester garantiert erfüllt.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 16.08.2006 22:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zu den Chancen kann ich auch nichts sagen, aber solche Sachen werden vor Gericht per einstweiliger Verfügung entschieden, da muss man nicht ewig warten, sollte innerhalb einer Woche laufen.
 
 
Ähnliche Themen Wartesemester
Wartesemester ?
Medientechnik Deggendorf NC / Wartesemester
Anrechnung der MG Ausbildung als wartesemester
Wartesemester in Düsseldorf Kommunikationsdesign
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Studium


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.