p3st
Threadersteller
Dabei seit: 07.07.2005
Ort: Hessen
Alter: 39
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Verfasst Do 15.09.2005 15:45
Titel Brfl. Teil der Fachhochschulreife nach x Jahren Ausbildung |
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Hallihallo,
ich wusste ja, dass deutsche Gesezte wirr und unübersichtlich sind, besonders Schulgesetze, aber das...
Rewind: Ich habe die Realschule/Gesamtschule nach der 10 Klasse mit nem Realschulabschluss abgeschlossen, bin dann auf ein berufliches Gymnasium gegangen, um mein Abi zu machen. Das wollte aber nicht klappen. Nachdem ich die 11. Klasse einmal wiederholt hatte, saß ich dann endlich in der 12 und die Noten waren immer noch miserabel. Ich hab das Ganze dann abgebrochen weil sich gleichzeitig ne Ausbildung zum Med-Gestalter für mich geboten hat.
Auf den Weg wurde mir von der Schulleitung folgendes mitgegeben: "Den schulischen Teil der Fachhochschulreife hast du mit diesen Noten bestanden. Da du aber kein Praktikum nebenbei gemacht hast (weil ja das Abi in Aussicht stand), muss der berufliche Teil der FHSR nachgeholt werden. Du kommst also nach einem Jahr zu uns, dann bekommst du dein neues Zeugnis mit Fachhochschulreife".
Heute wars dann soweit, ich hatte Zeit zu meiner alten Schule zu gehen. Als ich da war, wurde mir allerdings gesagt, ich müsse erst die Ausbildung abschließen, und nur nach absolvierter Prüfung würde ich den Schein bekommen.
Da sich für mich in letzter Zeit immer häufiger die Frage stellt, nach der Ausbildung nochmal an die FH zu gehen, und ich nicht besonders scharf bin auf allzu willkürliche Mappenprüfungen, wäre eine Fachhochschulreife schon von Vorteil. Gut, ich werde das Zeugnis bei bestandener Prüfung ja sowieso bekommen. Aber sicher ist sicher. Jetzt lautet meine Frage, ob hier jemand schon Erfahrungen in der Art gemacht hat, und wie es nun richtig ist. FHSR nach einem Jahr, oder nach bestandener Prüfung?
Das Wirrwarr findet übrigens in Hessen statt, ich weiß nicht, inwieweit hier das Gesetzbuch von Bayern gilt
Danke im Vorraus,
Jannis
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