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Thema: Medienfachwirt - Nachweis der einschlägigen Berufspraxis vom 08.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Weiterbildung -> Medienfachwirt - Nachweis der einschlägigen Berufspraxis
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kati_muc
Threadersteller

Dabei seit: 08.06.2009
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Verfasst Mo 08.06.2009 11:27
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Medienfachwirt - Nachweis der einschlägigen Berufspraxis

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Halli Hallo,

ich habe mich für das Praxisstudium an der IHK zur Medienfachwirtin angemeldet.
Jetzt fehlt mir noch die Bescheinigung über die Berufserfahrung nach meiner Ausbildung, die nicht dem Medienbereich zugeordnet wird.
Kann mir jemand sagen, was in dem Nachweis über die einschlägige Berufspraxis enthalten sein muss?
Reicht ein Nachweis darüber, dass man drei Jahre in dem Bereich gearbeitet hat oder müssen explizite Aufgaben und Kenntnisse darin aufgelistet sein? Wenn ja, gibt es eine Auflistung, was gefordert wird?

Vielen Dank
Kati
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Stitch

Dabei seit: 04.11.2002
Ort: NUR IN DEINEM KOPF!
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.06.2009 11:56
Titel

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1. Was soll das Praxisstudium bei der IHK zum Medienfachwirt sein? Meinst du damit den Kurs Vollzeit zu absolvieren?
2. Für die Bescheinigung brauchst du keine Details über deine Tätigkeiten im Medienbereich anzugeben. Sollte die IHK Fragen dazu haben, wird sie von alleine auf den Aussteller der Bescheinigung zugehen (deinen Betrieb). In 99,99% der Fälle reicht der IHK das einfache Schreiben in dem drin steht du hast so und so viele Jahre im Medienbereich gearbeitet. Feddich Lächel

.stitch
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kati_muc
Threadersteller

Dabei seit: 08.06.2009
Ort: -
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Verfasst Mo 08.06.2009 12:06
Titel

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Danke für die schnelle Antwort!
Warum es "Praxisstudium" heißt weiß ich auch nicht.
Ist eigentlich eine berufsbegleitende Fortbildung.

Liebe Grüße,
Kati
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