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Thema: Hilfe, ADA-Schein und staatlich genehmigter Abschluss vom 28.08.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Weiterbildung -> Hilfe, ADA-Schein und staatlich genehmigter Abschluss
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vintageLover
Threadersteller

Dabei seit: 24.08.2010
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 28.08.2012 10:48
Titel

Hilfe, ADA-Schein und staatlich genehmigter Abschluss

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Hallo,

ich soll für meine Firma den ADA-Schein machen und mache jetzt schon seit einigen Wochen den Kurs mit. In der Rechtsvorlesung, hat der Anwalt lauten lassen, dass man die Ausbilderbefähigung nur bekommt wenn man eine normale staatlich anerkannte Ausbildung hat oder einen Fachhochschulabschluss hat. Joa ich habe aber nur einen staatlich genehmigten Abschluss, da ich an einer Privatakademie war. Hat da jemand Erfahrungen mit? Wird das trotzdem anerkannt? Werde mich nächste Woche deshalb mal mit der IHK in Verbindung setzen, aber vielleicht könnt ihr mir ja bis dahin schon etwas weiterhelfen?
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 28.08.2012 16:02
Titel

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Ein Ausbilder muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Aus der Ausbildereignungsverordnung:
Zitat:
"Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem
Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. "

Der AdA-Schein ist also nur für die "berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten" zuständig - die fachliche Eignung ergibt sich aber aus dem Berufsbildungsgesetz:
Zitat:
§ 30 Fachliche Eignung
[...]
(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer
1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
4. im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist

und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
[...]


Ob dein Abschluss zählt, wirst du selber beurteilen können. Wenn du entsprechende Berufserfahrung hast, kann das einen nicht ausreichenden Abschluss ersetzen - dazu kann dir die Handelskammer weiterhelfen.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 28.08.2012 16:41
Titel

Re: Hilfe, ADA-Schein und staatlich genehmigter Abschluss

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vintageLover hat geschrieben:
Werde mich nächste Woche deshalb mal mit der IHK in Verbindung setzen, aber vielleicht könnt ihr mir ja bis dahin schon etwas weiterhelfen?


Warum rufst du da nicht direkt an sondern willst bis nächste Woche warten?
 
 
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