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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 16:11
Titel
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hi!
im sinne von wiederholungstat im selben juristischen zeitraum.
ist natürlich bei so ner sache wie nicht angschnallt zu sein recht unmöglich, das stimmt schon.
in anderen fällen soll es sowas aber geben. stichwort BtmG.
ist aber auch wurst. hauptsache ich hab mal wieder was gesagt.
type1
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johnny love
Dabei seit: 19.03.2004
Ort: Los Angeles, CA
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 16:12
Titel
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wenn sich mein beifahrer nicht anschnallt fiept meine karre bis zum hörsturz....von daher wird das bei mir nicht passieren
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 16:34
Titel
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johnny love hat geschrieben: | wenn sich mein beifahrer nicht anschnallt fiept meine karre bis zum hörsturz....von daher wird das bei mir nicht passieren |
dito..
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coon
Dabei seit: 09.04.2005
Ort: Hamburg
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 16:36
Titel Re: Strafe für Fahrer, wenn Beifahrer unangeschnallt? |
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Astro hat geschrieben: | ax hat geschrieben: | Mich würde jetzt die aktuelle Rechtslage interessieren: Kann ich als Fahrer dafür haftbar gemacht werden, wenn mein Beifahrer nicht angeschallt war? Muss ich eine Strafe bezahlen, obwohl ich ja eigentlich nichts dafür kann? Wie ist das genau? |
Ja, ohne wenn und aber.
Natürlich kannst du etwas dafür, dass dein Beifahrer sich nicht anschnallt. Oder haut er dich sonst, wenn du ihn darum bittest? |
so und nicht anders.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 18:20
Titel
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neographics hat geschrieben: | type1 hat geschrieben: |
ich glaube (vorsicht halbwissen), nur dann, wenn es den selben straftatbestand ausfüllt.
type1 |
wenn es denselben tatbestand ausfüllt?! wie soll das denn gehen...?! |
An JEDEM Ohr ein Handy.
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fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 19:06
Titel
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Jep, das hat er, aber eben alles im Rahmen. Somit bei Erwachsenen eine Belerhung bzw. eine Aufforderung. Einen Zwang darfst du nicht ausüben und alle paar Minuten nachschauen wird wohl nix.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 19:22
Titel
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hi!
hmm. hätte das anders ausgelegt:
Zitat: | Jeder Fahrzeugführer ist daher im Sinne der Schadensminderungspflicht dafür verantwortlich, dass alle Insassen - vor allem Kinder - die Sicherheitsgurte angelegt haben (Streitfall nach Schadenseintritt).
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wie du dem nachkommst, dass du das angeschnallt sein sicherstellst sollte doch deine sache sein? aber sicherstellen musst du es. oder nicht?
type1
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Matthias83
Dabei seit: 08.05.2003
Ort: Germany
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 19:26
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Ach das wird sowieso alles überbewertet. Am diesem Weekend hat sich gezeigt das man mit 6 Leuten in nem Golf 2 problemlos durch ne Polizeikontrolle kommen kann.
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