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Thema: Rechnung bezahlt aber Leistung nicht erhalten. Was tun? vom 27.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Rechnung bezahlt aber Leistung nicht erhalten. Was tun?
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ThePuCe
Threadersteller

Dabei seit: 27.11.2009
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Verfasst Fr 27.11.2009 13:36
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Rechnung bezahlt aber Leistung nicht erhalten. Was tun?

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Vor einigen Wochen vergab ich an einen Grafiker und Designer den Auftrag ein Layout fuer eine Website zu erstellen. Die Aufgabe wurde dabei sehr gut umgesetzt. Nun ist es jedoch so das der Auftragsnehmer nach dem Erhalt der Zahlung die Datei .psd nicht mehr zu haben scheint und aus gesundheitlichen Gruenden diese auch nicht neu erstellen moechte/kann.

Auf meine E-Mail im Bezug auf die Zahlung und deren Rueckforderung bekomme ich nun keine Antwort mehr. Es ist auch kein Betrag den ich einfach zu ausgleichen oder verschmerzen moechte.

Hat denn jemand bereits aehnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir jemand einen Tipp geben wie ich weiter verfahren sollte?

Vielen Dank
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 27.11.2009 13:37
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Erste Frage: Gibt es etwas schriftliches?
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Fr 27.11.2009 13:37
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Hast Du explizit die Lieferung einer PSD beauftragt und schriftlich festgehalten ?
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
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Verfasst Fr 27.11.2009 13:39
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Hast Du schon mal angerufen und nachgefragt wie man das alles beheben kann?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Fr 27.11.2009 13:42
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Also nur damit ich es verstehe: Du hast ein Layout bei einem Grafiker beauftragt, das hast du bekommen als jpeg oder sonst irgendwie "flache" Datei. Jetzt wolltest du eine offe Datei im Format psd haben, bekommst diese aber nicht.

Richtig?

Gab es was schriftliches? Was wurde ggf. als Gewerk im Sinne eines Werkvertrages vereinbart?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 27.11.2009 13:44
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type1 hat geschrieben:
Erste Frage: Gibt es etwas schriftliches?
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ThePuCe
Threadersteller

Dabei seit: 27.11.2009
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Verfasst Fr 27.11.2009 13:51
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Hallo Leute,

Einen richtigen Vertrag habe ich leider nicht. Es beruht alles auf Absprache via E-Mail.

„Die Originale PS Daten würde ich nach der Überweisung sofort zusenden.“

Der betrag wurde ueberwiesen. Mit der .jpg kann ich leider nicht viel anfangen.

Leider habe ich keine Telefonnummer welche ich aber sicher noch irgendwie herausbekomme. Ich sehe aber schon das ohne dem Vertag es wohl schlecht ausschaut und ich nur hoffen kann mit ihm eine Einigung zu erziehlen.
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.11.2009 13:59
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Naja - im Zweifelsfall gäbe es ja auch noch den mündlichen Vertrag, als welcher eine Absprache per eMail durchaus geltend gemacht werden kann. Jedenfalls in der Theorie. In der Praxis - ohne tatsächlichen Vertrag samt Unterschrift etc, natürlich immer etwas problematisch. Generell wäre die Abmachung zwar verbindlich, aber das durchzusetzen ist eben so eine Sache - besonders in so speziellen Fällen mit Erkrankung usw.

Wenn der Betrag nicht als Lehrgeld verschmerzbar ist (dazu müssten wir aber in die Nähe des vierstelligen Bereichs kommen, damit das lohnt) würde ich letztmalig noch einen Vermittlungsversuch starten, und im Anschluss eiskalt natürlich eine Abmahnung eines Anwaltes aufsetzen lassen. Erfahrungsgemäss ist das nicht so teuer und richtet sich i.d.R. nach dem Streitwert, inkl. Erstberatung wären das vermutlich an die 300 Euro (eher etwas darunter) bei einem Streitwert von 1000 Euro. Schätze ich jetzt mal. Und das wirkt schon oft Wunder.

Warum die Leut aber immer wieder glauben es wäre ohne richtigen Vertrag mit Leistungskatalog etc einfacher begreife ich trotzdem nicht - also diese Vorwürfe wirst Du dir leider geben müssen.
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